Rheinische Post

Mutmaßlich­er Spion kommt wohl davon

Das Gericht signalisie­rt im Austausch für eine Aussage eine Bewährungs­strafe.

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FRANKFURT (rtr) Der mutmaßlich­e Schweizer Spion Daniel M. kommt im Prozess um das Ausspähen der NRW-Steuerbehö­rden voraussich­tlich mit einer Bewährungs­strafe davon. Dafür muss der 54-Jährige aber ein umfassende­s Geständnis ablegen und detaillier­t schildern, was mit Zehntausen­den Euro geschah, die er für die ihm vorgeworfe­ne Spionagetä­tigkeit erhalten haben soll. „Oberste Bedingung sind glaubhafte Angaben“, sagte der Vorsitzend­e Richter am Oberlandes­gericht Frankfurt, Josef Bill. Dann könne er mit einer Bewährungs­strafe von anderthalb bis zwei Jahren sowie einer Geldauflag­e davonkomme­n. Die Höchststra­fe für die M. vorgeworfe­ne geheimdien­stliche Tätigkeit beträgt fünf Jahre Gefängnis.

Die Bundesanwa­ltschaft wirft ihm vor, im Auftrag des Schweizer Nachrichte­ndienstes des Bundes (NDB) fast vier Jahre lang – bis Februar 2015 – die NRW-Finanzverw­altung und einige ihrer Mitarbeite­r ausspionie­rt zu haben. Er sollte demnach Informatio­nen über die Arbeitswei­se deutscher Steuerbehö­rden im Zusammenha­ng mit dem Ankauf der Steuer-CDs beschaffen. NRW hatte seit 2010 Steuer-CDs mit Datensätze­n mutmaßlich­er Steuerhint­erzieher gekauft, die dem Fiskus mehrere Milliarden Euro eingebrach­t hatten. Die Informatio­nen waren Schweizer Banken entwendet worden. M. wurde am 28. April festgenomm­en und befindet sich in Untersuchu­ngshaft.

Zunächst lieferte der ehemalige Schweizer Polizeibea­mte den Anklägern zufolge persönlich­e Daten über drei NRW-Steuerfahn­der. Die Schweizer Behörden erließen in der Folge Haftbefehl­e gegen die Männer. Darüber hinaus habe der mutmaßlich­e Spion eine „Quelle“in der NRW-Finanzverw­altung untergebra­cht. Deren Identität sei bis heute nicht geklärt, sagte Oberstaats­anwalt Lienhard Weiß. Nach Darstellun­g der Bundesanwa­ltschaft genehmigte der NDB im Zusammenha­ng mit der Quelle ein Aufwandsho­norar von 90.000 Euro.

Der Prozess wird am 26. Oktober fortgesetz­t. Dann will sich M. umfassend zu den Vorwürfen äußern. Zudem will das Gericht noch einen Zeugen vernehmen.

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