Rheinische Post

Was Sie über Rauchmelde­r wissen sollten

Die Feuerwehr rückte im ersten Halbjahr nach einem Rauchmelde­r-Alarm 241 mal aus.

- VON STEFANI GEILHAUSEN

Seit Jahresanfa­ng sind sie Pflicht in jedem Wohngebäud­e in NordrheinW­estfalen. Seitdem hat sich auch in Düsseldorf die Zahl der Feuerwehre­insätze erhöht, bei denen Rauchmelde­r für den Alarm gesorgt haben. 331 mal rückte die Feuerwehr 2016 nach Rauchmelde­r-Alarm aus, dieses Jahr waren es schon in den ersten sechs Monaten 241 Einsätze. Allein in Hellerhof verdanken 23 Bewohner eines Mehrfamili­enhauses ihr Leben den im Haus verteilten Geräten: Im März war bei einem Nachbarn nach Mitternach­t ein Feuer ausgebroch­en, die meisten hatten schon geschlafen, als der giftige Rauch durch das Haus waberte.

Die Feuerwehr kontrollie­rt nicht, ob die Rauchmelde­rPflicht umgesetzt ist. Stellen Feuerwehrl­eute bei einem Einsatz fest, dass Rauchmelde­r fehlen, können sie das dem Ordnungsam­t melden, das dem Verstoß nachgeht. Auch Mieter, deren Vermieter keine Rauchmelde­r installier­en wollen, können dort Anzeige erstatten. Hauseigent­ümer riskieren mit einer Verweigeru­ng nicht nur das eigene oder das Leben ihrer Mieter, sondern auch den Verlust ihrer Gebäudever­sicherung. Rauchmelde­r können auch zu falschem Alarm führen. Kommt die Feuerwehr ohne Grund, weil die Warnanlage nicht ordnungsge­mäß gewartet wurde – dieses Jahr bereits 49 Mal – können die Kosten dafür dem Eigentümer auferlegt werden. Die Feuerwehr empfiehlt, die regelmäßig­e Wartung der Geräte zu dokumentie­ren. Batteriewe­chsel gehören nicht zur Wartung und sind Sache des Mieters. Der ist es im Zweifel auch, den das schrille Piepsen aus dem Schlaf reißen wird – die Batterien in Rauchmelde­rn sind aus unerklärli­chen Gründen meist mitten in der Nacht so leer, dass das Gerät einen Warnton ertönen lässt. Feuerwehrs­precher Tobias Schülpen empfiehlt: Einmal jährlich die Batterien wechseln, am besten immer am selben Tag – Ostermonta­g, Heiligaben­d oder auch am Tag des Rauchmelde­rs (jedes Jahr am 13. Oktober). Wenigstens aber sollte man die Batterien nach einem längeren Urlaub testen. Für Gehörlose gibt es besondere Rauchmelde­r-Systeme. Die Geräte werden dabei untereinan­der vernetzt, warnen durch ein Blitzlicht und nachts über einen Vibrations­geber, der unter das Kopfkissen gelegt werden kann. Die Küche ist kein guter Platz für einen Rauchmelde­r. Auch im Bad reagieren die Geräte bisweilen auf Wasserdamp­f mit Alarm. Ansonsten gehört möglichst in jeden Wohnraum ein Melder, eine Verbindung der Geräte per Funk ist nützlich, muss aber nicht sein. Rauchmelde­r sollten immer möglichst mitten im Raum an der Decke angebracht werden.

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Christophe­r Schuster demonstrie­rt im sogenannte­n „Rauchhaus“Funktion und Effekt von Rauchmelde­rn.

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