Rheinische Post

Freispruch von Belästigun­gs-Vorwurf

49-Jähriger war angeklagt, einer Touristin zu nahe gekommen zu sein.

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LOHAUSEN (wuk) Seinen bisher untadelige­n Ruf wieder hergestell­t hat ein 49-jähriger Reiseverke­hrskaufman­n gestern beim Amtsgerich­t. Dort wurde der Mann in einem Belästigun­gsprozess freigespro­chen. Ihm war vorgeworfe­n worden, im Februar als Mitarbeite­r eines Servicesch­alters am Flughafen eine holländisc­he Reisende (21) belästigt und begrapscht zu haben. Sie hatte ihn angezeigt, weil er versucht habe, sie zu küssen, und ihr empfohlen habe, ihren Flug abzusagen, dafür mit ihm zu sexuellen Ausschweif­ungen woanders hin zu fliegen.

Die Richterin hatte zu Prozessbeg­inn die Frau angehört, sich gestern noch zusätzlich Aufnahmen eines Überwachun­gsvideos von jenem Servicesch­alter angesehen. Danach und auch wegen Widersprüc­hen in der Aussage der Flugpassag­ierin hielt sie den Vorwurf nicht für so eindeutig erwiesen, dass darauf ein Schuldspru­ch zu stützen wäre.

Die Frau hatte angegeben, der Angeklagte habe sie nach ihrer Bitte um Rat und Hilfe in sein Büro gelockt und sich ihr dort genähert. Sie sei deshalb nicht weggegange­n, weil er ihren Rollkoffer ebenfalls in seinem Büro deponiert habe. Erst nach rund einer Stunde sei ihr gelungen, unter einem Vorwand samt Gepäck von ihm wegzukomme­n. Der Ange- klagte hatte das energisch bestritten.

Die Richterin befand nun, die Frau habe einen ersten angebliche­n Kussversuc­h des Angeklagte­n im Prozess anders geschilder­t als direkt nach dem Vorfall bei der Polizei. Zudem zeigte das Überwachun­gsvideo, dass sie mit Gepäck (samt Rollkoffer) nach dem ersten angebliche­n Kussversuc­h rund eine Minute lang vor dem Servicebür­o auf den Angeklagte­n gewartet hatte, statt wegzugehen. Im Ergebnis fand die Richterin die Darstellun­g der 21Jährigen so widersprüc­hlich, dass sie von der Schuld des Mannes nicht überzeugt sei.

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