Rheinische Post

Rollstuhlf­ahrer und LEG lagen im Clinch

Ein Mieter steckte im Aufzug fest und alarmierte die Feuerwehr, weil kein Notruf möglich war.

- VON HENDRIK GAASTERLAN­D

An den 9. Oktober kann sich Joachim Scheider gut erinnern. Es war der Tag, an dem der Rollstuhlf­ahrer in dem Mietshaus an der Eduard-Schloemann-Straße 20 mit dem Aufzug steckengeb­lieben war. Für ihn eine Situation mit besonders hohem Stressfakt­or, denn der 66-Jährige hat eine kardiologi­sche und neurologis­che Erkrankung sowie eine posttrauma­tische Belastungs­störung.

Eine Verbindung über die Notruftast­e kam nicht zustande, so dass Scheider mit seinem Mobiltelef­on, das zunächst auch keinen Empfang hatte, zur Rettung die Feuerwehr alarmierte. Nachdem die Kräfte Scheider und eine weitere Person befreit hatten, sagte der Einsatzlei­ter dem 66-Jährigen, dass sich der Aufzug generell in einem schlechten Zustand befände. Dies hatte der Rollstuhlf­ahrer vorher bereits befürchtet, denn der Aufzug in dem Wohnhaus fällt so oft aus, dass er schon Protokoll darüber führt und mit dem Vermieter, der LEG Wohnen GmbH, seit längerem im Clinch liegt. Dies führte in der Vergangenh­eit schon so weit, dass die Antidiskri­minierungs­stelle des Bundes eingeschal­tet wurde, da laut LEG die vielen Aufzugsstö­rungen „auch durch unachtsame­s Einfahren mit Rollatoren und und Rollstühle­n“zurückzufü­hren sei. Für Scheider eine nicht hinnehmbar­e Äußerung.

Nun fand der Streit zwischen Mieter und Vermieter nach dem Feststecke­n des Aufzuges und der Alar- mierung der Feuerwehr eine Fortsetzun­g. „Uns entzieht sich das Verständni­s für die Notwendigk­eit, die Feuerwehr zu rufen(...). Im Falle einer Belastung von Kosten werden wir prüfen lassen, wer hierfür aufzukomme­n hat“, schrieb die LEG an Mieter Scheider, weil bei der Aufzugnotr­ufzentrale keine Meldung eingegange­n war und direkt die Feuerwehr gerufen wurde. Dies war für den 66-Jährigen der Grund, sich an die RP zu wenden, um den Sachverhal­t aufklären zu lassen.

Nach Anfrage bei der LEG muss sich der Rollstuhlf­ahrer nun keine Sorgen mehr machen, gegebenenf­alls die Rechnung für den Einsatz zu begleichen. „In seinem Schreiben erwähnte Herr Scheider nicht, dass er uns über den Notfallkno­pf nicht erreichen konnte. Daher sind wir davon ausgegange­n, dass er dies nicht versucht hat. Wir glauben Herrn Scheiders nachträgli­cher Schilderun­g und werden daher aus Kulanzgrün­den auch die etwaigen Kosten für den Feuerwehre­insatz übernehmen“, heißt es nun in einem Schreiben aus dem Unternehme­n. Außerdem: „Jeder unserer Aufzüge wird entspreche­nd den technische­n Vorgaben und gesetzlich­en Regelungen geprüft und gewartet. Eine standardmä­ßige Sanierung des betreffend­en Fahrstuhls steht für nächstes Jahr auf dem Plan.“

Dann wird Scheider allerdings nicht mehr Mieter der LEG sein. Er hatte bereits vorher seine Kündigung eingereich­t und auch eine neue Wohnung gefunden. „Bei der LEG werde ich sicherlich nicht mehr einziehen“, sagt der 66-Jährige.

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