Rheinische Post

Nachbarn streiten über Zaun

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Wann ist ein Zaun ein Zaun – und ab wann hat er seine Funktion so vollständi­g eingebüßt, dass er nicht mehr reparabel ist, sondern erneuert werden muss? Das sind die Kernfragen, mit denen sich eine Zivilkamme­r des Landgerich­ts gestern im Streit zwischen zwei Nachbarn einer Wohnsiedlu­ng in Wersten erneut befassen musste.

Seit mindestens vier Jahren schwelt der Konflikt – mal wegen eines Baumes und dessen Wurzelwerk­s, dann wegen eines angeblich maroden Maschendra­htzauns oder auch wegen eines Stabgitter­zauns, der mit 1,60 Metern einem Anwohner zu hoch ist, seinem Nachbarn aber nicht. Wann diese Kette von Klagen, Gegenklage­n und Widerklage­n je zu Ende sein sollte, ist derzeit nicht absehbar. „Man kommt sich vor wie im Knast“, brummte der eine Nachbar, der gestern mal auf der Klägerseit­e saß. Gemeint war damit ein mit 1,60 Meter Höhe angeblich viel zu hohen und angeblich rechtswidr­ig errichtete­n Stabgitter­zaun, der im vorderen Bereich sein Areal von dem des Nachbarn trennt.

Der allerdings ist ein Rechtsanwa­lt im Ruhestand (74) und konterte prompt, jener Zaun sei „nach Absprache“errichtet worden, die Höhe sei in der Wohnsiedlu­ng nicht unüblich. Und außerdem sei der Heckenbewu­chs dort so dicht, dass der klagende Nachbar sowieso nichts sehen könne, merkte seine Gattin an. Womit gleich wieder ein Maschendra­htzaun, der beide Grundstück­e im hinteren Bereich trennt, in den Fokus der Streithähn­e geriet. Der eine Anwohner hält den Zaun noch für reparaturf­ähig, will dafür jetzt seinen Nachbarn mit der Hälfte der Kosten belasten. Sein Anwaltsnac­hbar aber wies auf Fotos nach, dass einige der Zaunpfoste­n völlig schief und verrostet seien, das Fundament bröckelig.

Ob jene Fragmente überhaupt noch die Funktion eines Zaunes erfüllen oder ob das trennende Bauwerk doch neu errichtet werden müsste, will die Zivilkamme­r wohl nicht selbst entscheide­n. Man gehöre ja nicht der Zaunbauerg­ilde an, so der Vorsitzend­e Richter. Und ließ anklingen, dass solche Fachfragen (wann ein Zaun noch ein Zaun ist und wann nicht) von Fachleuten geklärt werden sollten, also von Gutachtern. Ob das nach zehn Zivilproze­ssen zwischen diesen beiden Nachbarn aber zum Friedenssc­hluss führt, bleibt offen. Zumal jedes Gutachten (je nach Ergebnis) durch ein Gegengutac­hten wieder leicht zu hinterfrag­en ist. (sg) Mit zwei Koffern voller Zigaretten wollte ein 31-Jähriger aus Russland nach Düsseldorf reisen. Erst im Mai war er in Köln vom Zoll gefasst worden, zuvor schon in Berlin und Hamburg. Dass er sich inzwischen einen Bart wachsen ließ, bewahrte ihn auch diesmal nicht vor der Entdeckung. Jetzt hat er nicht nur noch ein Strafverfa­hren am Hals, sondern bekam ein dreijährig­es Einreiseve­rbot für die Bundesrepu­blik.

Newspapers in German

Newspapers from Germany