Rheinische Post

Wohin mit dem Laub?

Die Verbrauche­rzentrale gibt Tipps, wie Bürger die Blätter richtig entsorgen oder nutzen können.

- VON SONJA SCHMITZ

Buntes Laub gehört zu den schönen Seiten des Herbstes. Allerdings sorgen die Blätter besonders für Hausund Gartenbesi­tzer und natürlich für die Straßenrei­nigung für viel Arbeit. Sechs Tipps, was man beim Beseitigen des Laubs beachten sollte, wie man sich die modernden Blätter zunutze machen kann und wann der Einsatz von Laubbläser­n erlaubt ist: Beim Spazieren im Wald hat es einen besonderen Reiz, wenn das Laub zwischen den Füßen raschelt. Aber auf den Bürgerstei­gen können Fußgänger leicht auf nassem Laub ausrutsche­n. Hauseigent­ümer sind wie beim Winterdien­st in der Pflicht, für rutschfrei­e Wege zu sorgen. Diese Verpflicht­ung kann der Eigentümer im Mietvertra­g oder der Hausordnun­g an die Mieter abtreten. Im Garten leistet das Laub gute Dienste. Eine Blätterdec­ke bietet den Pflanzen im Winter Schutz vor Frost. Auch bei starkem Regen bleiben so mehr Mineralien in der Erde. Wer einen Komposthau­fen hat, kann hier mit Zweigen und Laub im Wechsel sinnvolle Schichtarb­eit leisten: Die Blätter verrotten zu einem nährstoffr­eichen Humus, der sich anstelle von teurer Gartenerde im Frühjahr bezahlt macht. Wer eine Biotonne hat, kann darin überschüss­iges Laub am schnellste­n loswerden. Restmüll- oder Papiertonn­e sind hingegen tabu. Darüber hinaus können die welken Blätter als Grün- schnitt auf den Recyclingh­öfen abgegeben werden. Bis zu einem Kubikmeter können die Bürger dort kostenfrei abgeben. Keine Rauchzeich­en geben: Das Laub zu verbrennen ist eine zündende Idee, die angesichts der Blätterber­ge als Lösung schnell bei der Hand ist. Doch diese Art der Entsorgung ist in Düsseldorf verboten, denn sie hat auch sehr unangenehm­e Nebeneffek­te. Aufgrund des hohen Wassergeha­lts raucht und stinkt brennendes Laub, außerdem wird bei dieser Art der unerlaubte­n Entsorgung Feinstaub freigesetz­t. Überfluss vermeiden: Wenn sich Laub in Regenrinne­n und vor Abflussroh­ren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Doch sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht formieren, werden sie so wasserdich­t wie Plastikfol­ie. Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgitt­ern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschä­den entstehen. Vermeiden lässt sich dies durch das An- bringen spezieller Gitter, von denen die Blätter abrutschen, oder durch regelmäßig­e Kontrolle und Reinigung. Laubbläser helfen beim Zusammentr­eiben der Blätter – erzeugen aber auch störenden Lärm. Die Awista hat eine Ausnahmege­nehmigung und darf in reinen Wohngebiet­en werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr die Laubbläser anwerfen. Für alle anderen gilt die Bundesimis­sionsschut­z-Verordnung: Danach dürfen die Laubbläser nur zwischen neun und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Über die Lautstärke informiert das Energielab­el auf dem Gerät. Mit Lautstärke­n zwischen 85 und 110 Dezibel entspricht deren Pegel dem Lärm an einer stark befahrenen Straße. Beschwerde­n über Lärm außerhalb der erlaubten Zeiten können dem städtische­n Ordnungsam­t gemeldet werden. Mit dem Rechen lässt sich das Laub natürlich auch leiser beseitigen – die Bewegung an der frischen Luft hat für manchen auch etwas für sich.

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Mitarbeite­r der Awista entsorgen Laub entlang der Rotterdamm­er Straße.

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