Rheinische Post

Rechtsstre­it um Einfluss bei Aldi Nord

Das Oberlandes­gericht von Schleswig-Holstein wird heute voraussich­tlich im Familienst­reit ein Urteil fällen.

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SCHLESWIG (dpa) Wer hat das Sagen bei Aldi Nord? Der Familienst­reit beim Discounter wird heute das Schleswig-Holsteinis­che Oberlandes­gericht (OVG) beschäftig­en. Es wird mit einem Urteil gerechnet. In zwei Berufungsv­erfahren geht es dort unter anderem um die Zusammense­tzung des Vorstandes einer wichtigen Familienst­iftung, die 19,5 Prozent an Aldi Nord hält.

Nach dem plötzliche­n Tod von Berthold Albrecht 2012 kämpfen Mitglieder seiner Familien um ihren Einfluss auf die Jakobus-Stiftung. Berthold ist ein Sohn des Aldi-NordGründe­rs Theo Albrecht. Umstritten ist vor allem die Zusammense­tzung des Vorstandes der Stiftung. Denn durch eine von Berthold Albrecht selbst initiierte Satzungsän­derung war die Macht der Familie in diesem Gremium spürbar eingeschrä­nkt worden. Dies war auch vom Kreis Rendsburg-Eckernförd­e als Stiftungsa­ufsicht akzeptiert wor- den. Doch kippte das Verwaltung­sgericht Schleswig nach dem Tod von Berthold Albrecht im Zuge einer Klage der Erben aus formalen Gründen die Satzungsän­derung. Gegen diese Entscheidu­ng wehrt sich nicht nur der Kreis Rendsburg, sondern auch Bertholds Bruder Theo Albrecht junior.

Er warnte in einem Interview: „Wenn die alte Satzung wirklich wieder gelten würde, könnten die Kinder von Berthold zusammen mit ihrem Anwalt das Unternehme­n am Nasenring durch die Manege führen.“Die Witwe Babette Albrecht und ihre Kinder wiesen den Vorwurf, gegen den Unternehme­nssinn zu handeln, entschiede­n zurück.

Der Grund für den Streit: Aldi Nord wird über drei Stiftungen gesteuert, die alle in der SchleswigH­olsteinisc­hen Provinz beheimatet sind. Zwei Stiftungen werden von Theo Albrecht Junior und dessen Mutter Cäcilie kontrollie­rt. Wichtige Entscheidu­ngen und auch Investitio­nen können aber nur von allen drei Stiftungen einstimmig beschlosse­n werden. So mussten etwa der milliarden­schweren Modernisie­rung der Filialen alle drei Stiftungen zustimmen. Dies taten sie erst in diesem Sommer – nach zähen Diskussion­en wie aus dem AldiUmfeld zu hören ist. In einem weiteren Verfahren am OVG fordern die Erben Einsicht in die aktuelle Satzung der Markus-Stiftung.

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