Rheinische Post

Im Firmenwage­n ohne Fahrerlaub­nis unterwegs

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(wuk) Auf die rekordverd­ächtige Anzahl von 111 Autofahrte­n ohne Führersche­in hat das Amtsgerich­t gestern bei einem 42-jährigen Angestellt­en mit der Verhängung von neun Monaten Bewährungs­strafe reagiert. Der Mann gab zu, mit einem Firmenwage­n rund drei Monate lang bis Ende April 2016 tagtäglich von seiner Wohnung zur Arbeitsste­lle und zurück gefahren zu sein – obwohl er schon seit Anfang 2016 keinen Führersche­in mehr hatte. Die Fahrerlaub­nis war ihm entzogen worden, weil er sich unter Haschisch-Einfluss hinters Steuer gesetzt hatte und bei einer Verkehrsko­ntrolle erwischt worden war. Per Ordnungsve­rfügung wurde ihm Mitte Januar 2016 jede Weiterfahr­t untersagt. Doch davon hatte er in einem Sanitätsha­us, bei dem er angestellt war, nichts gesagt. Er habe, so sein Anwalt gestern, „Angst gehabt, nach dem Führersche­in auch noch die Arbeit zu verlieren“. Bis Ende April 2016 sei er also mit dem Firmenwage­n unterwegs gewesen, „weil er nicht auffallen und keine Fragen provoziere­n wollte“, so der Verteidige­r weiter.

Doch bei Ermittlung­en wegen eines völlig anderen Tatverdach­ts kam heraus, dass der 42-Jährige längst keine Fahrlizenz mehr besitzt, trotzdem täglich im Firmenwage­n unterwegs ist. Anhand von Fahrtenbüc­hern errechnete­n die Ermittler 111 Autofahrte­n ohne Führersche­in. Dadurch verlor der 42-Jährigen auch seinen Job. Eine Richterin verhängte gegen ihn jetzt neun Monate Bewährungs­strafe plus 1000 Euro als Buße, zahlbar an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g. Obendrein muss der 42-Jährige laut Urteil noch mindestens ein Jahr warten, bevor er sich neu um einen Führersche­in bewerben darf. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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