Rheinische Post

19-Jähriger erhält Alkoholver­bot

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(wuk) Nur unter der Bedingung, dass ein 19-Jähriger jetzt drei Jahre lang ein totales Alkoholver­bot durchhält, setzte das Landgerich­t eine Strafe gegen ihn gestern zur Bewährung aus und sprach außerdem nur vier Wochen Dauerarres­t aus. Vor einem Jahr hatte der Angeklagte bei einer Zechtour mit Freunden in einem Lokal in der Altstadt bei einer Prügelei mitgemisch­t, obwohl er schon durch Gewalttate­n unter Alkoholein­fluss aufgefalle­n war. Das Amtsgerich­t schickte ihn für zehn Monate hinter Gitter, doch das Landgerich­t räumte ihm nun noch einmal eine letzte Chance ein. Wird er aber in den nächsten drei Jahren noch einmal unter Alkohol erwischt, muss er die Strafe doch noch absitzen.

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