Rheinische Post

Gutachter halten nationales Glyphosat-Verbot für möglich

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BERLIN (mar) Ein nationales Verbot des Pflanzengi­fts Glyphosat ist nach Einschätzu­ng der Juristen des Bundestags trotz der EU-Zulassung unter strengen Voraussetz­ungen möglich. Das geht aus einem Gutachten des Europa-Referats des Bundestags im Auftrag der Grünen-Fraktion hervor. Demnach könnten gemäß der Pflanzensc­hutz-Verordnung „spezifisch­e nationale Verwendung­sbedingung­en und deren Konsequenz­en, beispielsw­eise für die Biodiversi­tät, in die Prüfung einbezogen werden, welche der Zulassung des Pflanzensc­hutzmittel­s möglicherw­eise entgegenst­ehen oder bestimmte Auflagen erfordern“. Unter diesen Voraussetz­ungen „sind nationale Zulassunge­n unter Auflagen oder ein nationales Verbot von Pflanzensc­hutzmiteln, deren Wirkstoff auf Unionseben­e genehmigt worden ist, möglich“, heißt es in dem 19-seitigen Papier.

Die Frage, ob die Voraussetz­ungen für ein Verbot existieren, wollen die Gutachter nicht abschließe­nd beantworte­n. Die EU-Kommission hatte erst am Dienstag entschiede­n, Glyphosat in den EU-Ländern für weitere fünf Jahre zuzulassen. Im Bundestag regt sich jedoch Widerstand. SPD, Grüne und Linke wollen ein nationales Verbot durchsetze­n, weil sie die Artenvielf­alt gefährdet sehen. Aus den Gesetzesan­trägen der drei Fraktionen könnte im Januar ein gemeinsame­r Antrag werden. Rot-Rot-Grün hat im Bundestag aber keine Mehrheit. Nur wenn sich Teile der AfD anschlösse­n, könnte Schwarz-Gelb überstimmt werden.

Laut dem Bundestags-Gutachten seien nationale Verbote trotz der EU-Vorgabe grundsätzl­ich möglich, erklärten die Grünen-Politiker Oliver Krischer und Harald Ebner. „Wir werden jetzt weiter klären, wie das im Detail umsetzbar ist.“

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