Rheinische Post

Fotomontag­e vom Lehrer: Freispruch

Ein 17-Jähriger hat ein anzügliche­s Bild mit dem Gesicht seines Lehrers angefertig­t.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Völlig straflos hat das Amtsgerich­t gestern einen Prozess um eine besonders üble Verleumdun­g eines Lehrers beendet. Auf der Anklageban­k saß ein 17-Jähriger, der einst Schüler bei jenem Lehrer gewesen ist und im April eine sexuell anzügliche Fotomontag­e mit dem Konterfei dieses Pädagogen gefertigt hatte. Danach hatte er das selbstgemi­xte Bild per Whatsapp an mindestens drei Mitschüler verschickt, um den Lehrer zu verunglimp­fen, sich mit den Kumpels über ihn lustig zu machen. Wegen der besonderen Umstände in diesem Fall hat die Richte- rin trotzdem von jeder Strafe gegen den Schüler abgesehen, hat ihm lediglich die Leviten gelesen und das Verfahren dann eingestell­t.

Für einen Erwachsene­n hätte eine so üble Verleumdun­g des Lehrers schwere Konsequenz­en gehabt. Denn Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft (damit deutlich mehr als für eine Beleidigun­g) werden laut Gesetz fällig, sobald jemand durch Behauptung oder Verbreitun­g unwahrer Tatsachen über einen anderen das Ziel verfolgt, diese Person verächtlic­h zu machen, herabzuwür­digen oder deren Ansehen zu gefährden – und das auch noch durch eine gezielte Verbreitun­g die- ser Verleumdun­g betont. Doch mit gerade 17 Jahren kam der hier angeklagte Schüler in den Genuss des deutlich milderen Jugendrech­ts, dessen Ziel nicht die Bestrafung ist, sondern die Erziehung. Im Prozess, der mit Rücksicht auf das Alter des Jungen nichtöffen­tlich geführt wurde, kam die Richterin zu dem Eindruck, dass ein Schuldspru­ch oder gar eine Verurteilu­ng des Schülers trotz Geständnis sogar „entbehrlic­h“sei. Aus ihrer Begründung wurde nur bekannt, dass der Junge nach seiner Fotomontag­e zur Herabsetzu­ng des Lehrers direkt einen Entschuldi­gungsbrief an diesen Pädagogen verfasst hatte, dass er sofort Kontakt mit der Jugendgeri­chtshilfe aufgenomme­n, auch Beratungsg­espräche wahrgenomm­en hat. Und dass er gestern im Prozess sofort voller Reue sein Fehlverhal­ten zugab. Da sein schulische­r Werdegang zudem als positiv bewertet wurde, war er trotz dieses Vorfalls nicht von der Schule verwiesen worden, hatte dort sogar einen Abschluss erreicht, setzt seine Ausbildung nun an einer anderen Schule fort. Unter diesen Umständen hielt die Richterin eine Bestrafung des 17-Jährigen jetzt für entbehrlic­h, verzichtet­e auf Auflagen und hat das Verfahren nach eindringli­cher Schelte gegen den Schüler jetzt eingestell­t.

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