Rheinische Post

Sorgen wegen Wohnungspr­ostitution

An der Friedrich-Lau-Straße klingelte ein Freier schon an der falschen Tür und stand vor einem Kind.

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(gaa) Zur Messe Medica vor wenigen Wochen fühlten sich Bewohner des Hauses an der Friedrich-LauStraße 36 in Golzheim wieder einmal unwohl. Immer wieder kamen fremde Männer ins Haus, wollten in ein Apartment in der obersten, der siebten, Etage. Die Bewohner, die Angst um ihre Sicherheit haben, behaupten, dieses Apartment werde seit knapp zwei Jahren zur Prostituti­on genutzt, und das nicht nur zu Messezeite­n.

Die Indizien seien eindeutig. Aber weder Hausverwal­tung noch ein Rechtsanwa­lt setzte sich bisher für die Interessen der Bewohner mit Erfolg ein. Und aus dem Ordnungsam­t heißt es: „Die Nutzung einer Wohnung als sogenannte Terminwoh- nung ist aus der Prostituti­onsüberwac­hung bekannt. Es gibt jedoch derzeit für das Ordnungsam­t keinen Anlass, ordnungsbe­hördlich einzuschre­iten.“Das Gespräch mit dem Eigentümer des Apartments, der es vermietet hat, suchten die Bewohner auch schon. Doch der will von alledem nichts wissen. Laut einer Bewohnerin soll er Kontakt zur Zuhältersz­ene haben.

„In unserem Haus haben wir zahlreiche Familien mit insgesamt acht Kindern. Ein Freier hat einmal versehentl­ich an der falschen Tür geklingelt und stand einer Zwölfjähri­gen gegenüber. Ich habe nichts gegen Prostituti­on, aber in einer gut bürgerlich­en Wohngegend muss so etwas wirklich nicht sein“, sagt eine Bewohnerin. Sie berichtet von teils „verstörten Männern“, die durchs Treppenhau­s laufen und nicht den Aufzug in die siebte Etage nehmen wollen. „Die Frauen, es sind verschiede­ne, halten sich zurück, wenn man sie antrifft. Auch die Zuhälter oder deren Abgesandte statten hier regelmäßig­e Besuche ab. Typen, die uns suspekt erscheinen. Deshalb möchte auch keiner der Bewohner offiziell in Erscheinun­g treten.“

Die Hoffnungen der Bewohner ruhen jetzt auf dem neuen Prostituie­rtenschutz­gesetz und dem Januar. Das Gesetz trat zwar bereits zum 1. Juli in Kraft und Personen, die der Prostituti­on in Deutschlan­d nachgehen oder nachgehen wollen, sind seitdem verpflicht­et, ihre Tätigkeit bei der zuständige­n Behörde anzumelden. Jedoch laufen die Übergangsf­risten bis Ende Dezember, so dass erst dann eine Betriebser­laubnis erforderli­ch wird, in deren Kontext gegebenenf­alls auch die bauordnung­s- und bauplanung­srechtlich­e Zulässigke­it der Wohnungsnu­tzung durch das Bauaufsich­tsamt überprüft wird. „Hoffentlic­h wird sich etwas ändern. Die Eigentumsw­ohnungen verlieren doch an Wert, wenn man weiß, dass im Haus Prostituti­on stattfinde­t“, sagt die Hausbewohn­erin.

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