Flammendes Silvester
Sechshundert Polizei-, 108 Rettungswagenund 63 Feuerwehreinsätze: Das war die Silvesterbilanz 2016/2017 für Düsseldorf. Sach- und Personenschäden bescherten den Helfern in der Not einen arbeitsintensiven Start ins neue Jahr. Doch wer zahlt eigentlich, wenn es zu Beschädigungen kommt?
Wer mit einer Rakete das Auto eines Anderen beschädigt oder mit der Wunderkerze dessen Jacke, ist zu Schadenersatz verpflichtet. Die gute Nachricht: Für diese Schäden kommt die Privat-Haftpflichtversicherung auf – selbst wenn der Verursacher fahrlässig handelte. Oft ist jedoch nicht bekannt, wer zum Beispiel die Rakete abgefeuert hat. Wer zahlt dann? Beim Auto ersetzt die Teilkasko Brandschäden durch Feuerwerkskörper, die Vollkasko kommt für mutwillige Schäden durch Dritte auf. Trifft eine Rakete Briefkasten, Balkon oder gleich das ganze Haus, kann der Eigentümer sich an seine Wohngebäudeversicherung wenden.
Verirrt sich eine Rakete und kommt es dadurch zum Wohnungsbrand, springt die Hausratversicherung ein, wenn die Inneneinrichtung oder elektrische Geräte durch Brand oder Löschwasser beschädigt wurden. Mitunter kommen aber nicht nur Sachen, sondern auch Menschen zu Schaden. Auch dann können Feiernde auf ihre Versicherung zählen. Bei Verletzungen übernimmt die Krankenversicherung die medizinische Behandlung, für bleibende Schäden etwa an der Hand kommt die private Unfallversicherung auf.
Spaß und Schaden liegen bei Silvester eng beieinander. Hoffen wir, dass wir alle in der morgigen Nacht unfallfrei ins neue Jahr starten.
Markus Hofmann
Der Autor ist Vorsitzender des Vorstands der Ergo Versicherungs AG. An Silvester knallt, zischt und heult es. Der eine mag das und macht Party bis zum Morgen, der andere ist genervt und verkriecht sich mit dem Kissen über dem Kopf im Bett. Wohnen beide im selben Haus, kann das Probleme geben – muss es aber nicht. „Gegenseitige Rücksichtnahme“lautet nach Aussage von Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund das Stichwort für Silvester. Partymuffel sollten in dieser Nacht eine „erweiterte Toleranzgrenze“haben: „Wer Silvester um halb zwölf die Polizei anruft und sagt: ,Bei mir ist es zu laut“’ – ich glaube nicht, dass die Polizei ausrückt“, sagt Ropertz. Gleichzeitig gelte für die Feiernden: „Es ist kein Freibrief, an dem Tag die Wände wackeln zu lassen.“Antworten auf wichtige Fragen: Ab wann muss Ruhe herrschen? Rein rechtlich gesehen gibt es an Silvester keine Ausnahme. Auch dann gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe. Das heißt, es darf nur noch so leise gefeiert werden, dass der Nachbar nichts davon hört.
In der Realität sieht es allerdings anders aus – aus nachvollziehbaren Gründen. „Wenn um 24 Uhr geböllert wird und Raketen gestartet werden, ist es einfach absurd, wenn ich darauf bestehe, dass aus der Nachbarwohnung nichts zu hören ist“, erläutert Ropertz. Schließlich seien die Umgebungsgeräusche zehn- (bü) Modernisierung Will ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchführen, kann der Mieter anhand der Ankündigung jedoch nicht erkennen, wie die geplanten Arbeiten zu Energieeinsparungen führen sollen, so muss er sie nicht dulden. Das gelte insbesondere dann, wenn der Vermieter eben mit einem „reduzierten Energiebedarf“für die Modernisierung geworben hatte. Der Vermieter hatte keinen Anspruch auf Duldung der Modernisierungsarbeiten. Es haben nachvollziehbare, konkrete Angaben zum Bestand mal lauter als das, was aus der Nachbarwohnung kommen könne.
Generell können Mieter auch bei der Silvesterparty mit kleinen Gesten Rücksicht zeigen, meint Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Man kann die Bässe aus der Musik rausdrehen, dass es nicht so dröhnt und donnert, die Fens- sowie zur energetischen Beschaffenheit des Objektes gefehlt. Der Vermieter müsse Einzelheiten zur prognostizierten Energieeinsparung darlegen. (AmG Berlin-Charlottenburg, 237 C 199/15) Heizkosten Lässt der Vermieter die Heizkostenabrechnung dem Mieter nicht rechtzeitig zukommen (hier erst nach Ablauf des Jahres, das auf das abzurechnende Jahr folgt), so muss der Mieter nicht zahlen. Auch war er nicht verpflichtet, den Vermieter vorher zu „erinnern“. (LG Berlin, 63 S 73/15) ter schließen oder Filzgleiter unter den Stühlen befestigen. Gerade wenn man Parkett hat, kann man die Gäste bitten, die Schuhe auszuziehen.“ Muss die Feier angekündigt werden? Nein, denn rein rechtlich hat dieser Hinweis keine Bedeutung. Allerdings: „Als freundliche Geste könnte man bei den unmittelbaren Nachbarn Bescheid geben“, rät Norbert Schönleber, Rechtsanwalt und im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Wer informiert oder vielleicht sogar gleich selbst zur Feier eingeladen wird, zeigt sich bei Partylärm vermutlich toleranter. Aber: Eine Ankün- digung berechtigt nicht zu mehr Lärm. „Wenn ich eine Party ankündige, kann der Nachbar trotzdem verlangen, dass ich ab 22 Uhr die Musik leiser stelle“, sagt Wagner. Wo darf geknallt werden? Das Gesetz verbietet das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Wer beseitigt den Dreck? Wer etwa im Hausflur groben Dreck verursacht hat, macht ihn auch wieder weg. Wem das nicht schon der gesunde Menschenverstand sagt, der ist auch als Mieter dazu verpflichtet. „Das entsteht aus der Obhutspflicht aus dem Mietverhältnis heraus, dass ich die Sachen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, auch entferne, so dass es wieder einigermaßen sauber ist“, sagt Schönleber. „Das betrifft alles, was zum Grundstück gehört.“
Auf den Straßen sind in der Regel am folgenden Tag die Reinigungsfahrzeuge der Stadt unterwegs. Das kann aber je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Wagner warnt: „Bei grober Verschmutzung können sogar theoretisch vom Ordnungsamt Bußgelder verhängt werden.“