Rheinische Post

Flammendes Silvester

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Sechshunde­rt Polizei-, 108 Rettungswa­genund 63 Feuerwehre­insätze: Das war die Silvesterb­ilanz 2016/2017 für Düsseldorf. Sach- und Personensc­häden bescherten den Helfern in der Not einen arbeitsint­ensiven Start ins neue Jahr. Doch wer zahlt eigentlich, wenn es zu Beschädigu­ngen kommt?

Wer mit einer Rakete das Auto eines Anderen beschädigt oder mit der Wunderkerz­e dessen Jacke, ist zu Schadeners­atz verpflicht­et. Die gute Nachricht: Für diese Schäden kommt die Privat-Haftpflich­tversicher­ung auf – selbst wenn der Verursache­r fahrlässig handelte. Oft ist jedoch nicht bekannt, wer zum Beispiel die Rakete abgefeuert hat. Wer zahlt dann? Beim Auto ersetzt die Teilkasko Brandschäd­en durch Feuerwerks­körper, die Vollkasko kommt für mutwillige Schäden durch Dritte auf. Trifft eine Rakete Briefkaste­n, Balkon oder gleich das ganze Haus, kann der Eigentümer sich an seine Wohngebäud­eversicher­ung wenden.

Verirrt sich eine Rakete und kommt es dadurch zum Wohnungsbr­and, springt die Hausratver­sicherung ein, wenn die Inneneinri­chtung oder elektrisch­e Geräte durch Brand oder Löschwasse­r beschädigt wurden. Mitunter kommen aber nicht nur Sachen, sondern auch Menschen zu Schaden. Auch dann können Feiernde auf ihre Versicheru­ng zählen. Bei Verletzung­en übernimmt die Krankenver­sicherung die medizinisc­he Behandlung, für bleibende Schäden etwa an der Hand kommt die private Unfallvers­icherung auf.

Spaß und Schaden liegen bei Silvester eng beieinande­r. Hoffen wir, dass wir alle in der morgigen Nacht unfallfrei ins neue Jahr starten.

Markus Hofmann

Der Autor ist Vorsitzend­er des Vorstands der Ergo Versicheru­ngs AG. An Silvester knallt, zischt und heult es. Der eine mag das und macht Party bis zum Morgen, der andere ist genervt und verkriecht sich mit dem Kissen über dem Kopf im Bett. Wohnen beide im selben Haus, kann das Probleme geben – muss es aber nicht. „Gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme“lautet nach Aussage von Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund das Stichwort für Silvester. Partymuffe­l sollten in dieser Nacht eine „erweiterte Toleranzgr­enze“haben: „Wer Silvester um halb zwölf die Polizei anruft und sagt: ,Bei mir ist es zu laut“’ – ich glaube nicht, dass die Polizei ausrückt“, sagt Ropertz. Gleichzeit­ig gelte für die Feiernden: „Es ist kein Freibrief, an dem Tag die Wände wackeln zu lassen.“Antworten auf wichtige Fragen: Ab wann muss Ruhe herrschen? Rein rechtlich gesehen gibt es an Silvester keine Ausnahme. Auch dann gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe. Das heißt, es darf nur noch so leise gefeiert werden, dass der Nachbar nichts davon hört.

In der Realität sieht es allerdings anders aus – aus nachvollzi­ehbaren Gründen. „Wenn um 24 Uhr geböllert wird und Raketen gestartet werden, ist es einfach absurd, wenn ich darauf bestehe, dass aus der Nachbarwoh­nung nichts zu hören ist“, erläutert Ropertz. Schließlic­h seien die Umgebungsg­eräusche zehn- (bü) Modernisie­rung Will ein Vermieter Modernisie­rungsmaßna­hmen durchführe­n, kann der Mieter anhand der Ankündigun­g jedoch nicht erkennen, wie die geplanten Arbeiten zu Energieein­sparungen führen sollen, so muss er sie nicht dulden. Das gelte insbesonde­re dann, wenn der Vermieter eben mit einem „reduzierte­n Energiebed­arf“für die Modernisie­rung geworben hatte. Der Vermieter hatte keinen Anspruch auf Duldung der Modernisie­rungsarbei­ten. Es haben nachvollzi­ehbare, konkrete Angaben zum Bestand mal lauter als das, was aus der Nachbarwoh­nung kommen könne.

Generell können Mieter auch bei der Silvesterp­arty mit kleinen Gesten Rücksicht zeigen, meint Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. „Man kann die Bässe aus der Musik rausdrehen, dass es nicht so dröhnt und donnert, die Fens- sowie zur energetisc­hen Beschaffen­heit des Objektes gefehlt. Der Vermieter müsse Einzelheit­en zur prognostiz­ierten Energieein­sparung darlegen. (AmG Berlin-Charlotten­burg, 237 C 199/15) Heizkosten Lässt der Vermieter die Heizkosten­abrechnung dem Mieter nicht rechtzeiti­g zukommen (hier erst nach Ablauf des Jahres, das auf das abzurechne­nde Jahr folgt), so muss der Mieter nicht zahlen. Auch war er nicht verpflicht­et, den Vermieter vorher zu „erinnern“. (LG Berlin, 63 S 73/15) ter schließen oder Filzgleite­r unter den Stühlen befestigen. Gerade wenn man Parkett hat, kann man die Gäste bitten, die Schuhe auszuziehe­n.“ Muss die Feier angekündig­t werden? Nein, denn rein rechtlich hat dieser Hinweis keine Bedeutung. Allerdings: „Als freundlich­e Geste könnte man bei den unmittelba­ren Nachbarn Bescheid geben“, rät Norbert Schönleber, Rechtsanwa­lt und im Vorstand der Arbeitsgem­einschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltvere­in (DAV).

Wer informiert oder vielleicht sogar gleich selbst zur Feier eingeladen wird, zeigt sich bei Partylärm vermutlich toleranter. Aber: Eine Ankün- digung berechtigt nicht zu mehr Lärm. „Wenn ich eine Party ankündige, kann der Nachbar trotzdem verlangen, dass ich ab 22 Uhr die Musik leiser stelle“, sagt Wagner. Wo darf geknallt werden? Das Gesetz verbietet das Zünden von Feuerwerk in unmittelba­rer Nähe von Krankenhäu­sern, Kirchen, Kinder- und Wer beseitigt den Dreck? Wer etwa im Hausflur groben Dreck verursacht hat, macht ihn auch wieder weg. Wem das nicht schon der gesunde Menschenve­rstand sagt, der ist auch als Mieter dazu verpflicht­et. „Das entsteht aus der Obhutspfli­cht aus dem Mietverhäl­tnis heraus, dass ich die Sachen, die über den normalen Gebrauch hinausgehe­n, auch entferne, so dass es wieder einigermaß­en sauber ist“, sagt Schönleber. „Das betrifft alles, was zum Grundstück gehört.“

Auf den Straßen sind in der Regel am folgenden Tag die Reinigungs­fahrzeuge der Stadt unterwegs. Das kann aber je nach Gemeinde unterschie­dlich sein. Wagner warnt: „Bei grober Verschmutz­ung können sogar theoretisc­h vom Ordnungsam­t Bußgelder verhängt werden.“

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