Rheinische Post

Streitthem­a Modernisie­rung

Wer sich gegen einen Umbau wehrt, dem darf nicht unbedingt direkt gekündigt werden.

- (

tmn) Weigert sich ein Mieter, eine Modernisie­rung zu dulden, rechtferti­gt das nicht sofort eine Kündigung. Das gilt zumindest, wenn auch andere Mieter die Modernisie­rung ablehnen und das Mietverhäl­tnis zuvor lange Jahre ohne Beanstandu­ngen verlief. Das geht aus einer Entscheidu­ng des Amtsgerich­ts BerlinWedd­ing hervor (Az.: 18 C 152/16), auf das die Arbeitsgem­einschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltvere­in (DAV) hinweist.

In dem verhandelt­en Fall hatte der Mieter sich gegen eine Modernisie­rung gewehrt. Der Vermieter wollte den Kachelofen in der Wohnung gegen einen zentralen Brennwertk­essel austausche­n. Hier- mit war der Mieter nicht einverstan­den. Er meinte, die Ankündigun­g sei fehlerhaft gewesen und verweigert­e die Umbaumaßna­hmen. Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertra­g und forderte den Mieter auf, auszuziehe­n. Zu Unrecht: Anlass für eine Kündigung bestehe nicht, befand das Gericht. Erforderli­ch dafür wäre eine Pflichtver­letzung des Mieters, die hier bei Abwägung aller Umstände nicht zu erkennen sei. Zum einen spricht der bisherige Verlauf des Mietverhäl­tnisses gegen eine Kündigung. In den 16 Jahren der Mietzeit gab es keinen Anlass zu Beanstandu­ngen. Zum anderen war die erhebliche Mietsteige­rung im Zuge der Modernisie­rungskoste­n zu beachten.

 ??  ?? Beim Thema Modernisie­rung kommt es immer wieder zu Streiterei­en zwischen Mietern und Vermietern.
Beim Thema Modernisie­rung kommt es immer wieder zu Streiterei­en zwischen Mietern und Vermietern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany