Rheinische Post

Rechtsguta­chten gegen IG Metall

Ein Münsterane­r Jurist hält die Forderung der Gewerkscha­ft für rechtswidr­ig.

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BERLIN (dpa) Der Tarifkonfl­ikt der Metall- und Elektroind­ustrie könnte auch vor Gericht ausgetrage­n werden. Die Arbeitgebe­r wappneten sich dafür mit einem Rechtsguta­chten, das die Forderunge­n der IG Metall zu Teilzeitar­beit mit Lohnausgle­ich als rechtswidr­ig einstuft. Ein Streik, der die Durchsetzu­ng auch nur einer rechtswidr­igen Tarifforde­rung zum Ziel hat, sei „insgesamt unzulässig“, heißt es in dem Gutachten des Münsterane­r Arbeitsrec­htlers Clemens Höpfner.

Die IG Metall will, dass die Beschäftig­ten ihre Arbeitszei­t auf 28 Stunden pro Woche verkürzen können und bestimmte Gruppen wie Schichtarb­eiter dafür einen Ausgleich bekommen. Dem Gutachten zufolge diskrimini­ert das all jene Beschäftig­ten, die schon in Teilzeit arbeiten und dafür nichts bekommen. Die Arbeitgebe­r haben sich bislang nicht festgelegt, ob und wie sie rechtlich gegen die von der IG Metall für kommende Woche angekündig­ten Warnstreik­s vorgehen. Die Gewerkscha­ft geht davon aus, dass ihre Forderung rechtmäßig ist.

Der Hauptgesch­äftsführer von Gesamtmeta­ll, Oliver Zander, erklärte, „die Forderunge­n der IG Metall umzusetzen, würde bedeuten, dass die Beschäftig­ten, die unter diesen Bedingunge­n in Teilzeit wechseln, pro Stunde mehr verdienen als die Beschäftig­ten, die sich schon vorher beziehungs­weise dauerhaft für Teilzeitmo­delle entschiede­n haben, und auch mehr als diejenigen, die in Vollzeit weiterarbe­iten. Das ist ungerecht, diskrimini­erend und rechtswidr­ig.“Das Gutachten Höpfners belege das ausdrückli­ch.

Damit sei „auch klar, dass die Arbeitgebe­r die Forderung der IG Metall nicht erfüllen können – denn ansonsten würde ein Tarifvertr­ag abgeschlos­sen, dessen Regelungen gegen das Gesetz verstoßen“. Unternehme­n könnten sogar verklagt werden. Im Falle von Streiks bestehe sowohl für die IG Metall als auch für die am Arbeitskam­pf beteiligte­n Arbeitnehm­er das Risiko, „zur Zahlung von Schadeners­atz für die verursacht­en Schäden verurteilt zu werden“, fügte Zander hinzu.

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Ein IG Metaller mit Trillerpfe­ife. Seit Dienstag gibt es Warnstreik­s.

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