Rheinische Post

Heizspiege­l bietet Überblick

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Der Heizspiege­l 2017, den die gemeinnütz­ige Beratungsg­esellschaf­t „co2online“in Zusammenar­beit mit dem Deutschen Mieterbund veröffentl­icht hat, zeigt: 2016 sind die Heizkosten zwar noch einmal gesunken, 2017 dürfte es aber in ölbeheizte­n Häusern etwa zehn Prozent teurer werden und auch in Häusern mit Erdgas- und Fernwärmeh­eizung werden die Kosten steigen, wenn auch nur moderat.

Für die Höhe der Heizkosten sind natürlich der konkrete Witterungs­verlauf und die Energiepre­ise wichtig, vor allem aber auch der energetisc­he Zustand des Gebäudes und das individuel­le Heizverhal­ten der Bewohner. Für eine 70 Quadratmet­er große Wohnung in einem Mehrfamili­enhaus mit Erdgasheiz­ung mussten für das Jahr 2016 zwischen 550 und 1200 Euro gezahlt werden. Der Modernisie­rungsstand des Gebäudes spielt hier eine entscheide­nde Rolle. Modernisie­rung ist also wichtig, aber wenn eine Kostenersp­arnis von beispielsw­eise 50 Euro im Monat mit dem Drei- und Vierfachen an Mieterhöhu­ng bezahlt werden muss, ist diese Modernisie­rung wirtschaft­lich für Mieter in aller Regel nicht tragbar. Hier muss der Gesetzgebe­r endlich Konsequenz­en ziehen und die Mieterhöhu­ngsregelun­gen nach Modernisie­rungen korrigiere­n.

Viele Mieter und Eigentümer wissen aber gar nicht so genau, ob die Heizkosten und der Verbrauch in ihrem Haus zu hoch oder eher niedrig sind. Der Heizspiege­l 2017 bietet hier einen ersten Überblick. Differenzi­ert nach Energieträ­gern sowie der Wohnfläche und dem Alter des Gebäudes werden durchschni­ttliche Kosten und Verbrauch aufgeliste­t. Schauen Sie im Internet auf www.mieterbund.de.

Franz-Georg Rips

Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbund­es. Als „Motor der Riester-Rente“bezeichnet Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkas­sen den WohnRieste­r. Ursprüngli­ch zur Tilgung eines Immobilien­darlehens gedacht, gibt es für reine Annuitäten­darlehen mit Riester-Förderung aber kaum noch Angebote. „Den Banken ist offenbar der Aufwand zu hoch“, sagt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest. Was das gängigere Modell ist: ein Bausparver­trag, in den die Fördergeld­er eingezahlt werden.

Maximal 2100 Euro Sparbetrag und später Tilgungsle­istung werden pro Jahr gefördert. Die üblichen Riester-Zulagen gibt es für jeden, der zum berechtigt­en Personenkr­eis gehört. Das sind zum Beispiel alle, die in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung einzahlen. Durch die Fördergeld­er kommt es zu einer schnellere­n Zuteilung des Gesparten und am Ende zu einer schnellere­n Tilgung der Schulden. Von 2018 an gibt es eine erhöhte RiesterGru­ndzulage von nun 175 Euro pro Person, pro Kind bleibt es je nach Geburtsjah­rgang bei 185 oder 300 Euro.

Zu bedenken ist: Wie jedes Riestern unterliegt auch der Wohn-Riester der nachgelage­rten Besteuerun­g. Auf einem Wohnförder­konto werden die geförderte­n Beträge dokumentie­rt und verzinst. Wird spätestens zum 68. Lebensjahr dieses Konto aufgelöst, hat der Häuslebaue­r das Geld für Kauf oder (bü) Betriebsko­stenVerein­bart ein Vermieter mit seinem Mieter, statt der üblichen Betriebsko­stenvoraus­zahlungen eine monatliche Betriebsko­stenpausch­ale zu zahlen, so spart er sich die jährliche Abrechnung. Das Landgerich­t Berlin hat entschiede­n, dass die Höhe der Pauschale dabei sogar höher sein dürfe als die tatsächlic­hen Betriebsko­sten. Das gelte so lange, wie sie die Wuchergren­ze nicht überschrei­tet. Wucher setze ein grobes Missverhäl­tnis zwischen Leistung und Gegenleist­ung voraus. (LG Berlin, 67 S 369/15) Bau schon genutzt. Versteuern muss er aber erst dann. Das kann er monatlich tun, bis er 85 Jahre alt ist, oder mit einer Einmalzahl­ung erledigen. Zahlt er alles sofort, gibt es 30 Prozent Rabatt.

Laut der Verbrauche­rzentrale Bremen kann das eine stolze Summe sein, die man parat haben muss. Finanzexpe­rte Hartmut Schwarz stellt folgende Rechnung auf: „Nehmen wir mal ein Wohnförder­konto, da stehen etwa 60.000 Euro drauf. Dann müssen in diesem Jahr Modernisie­rung Mieter müssen sich in der Regel an vom Vermieter durchgefüh­rten Modernisie­rungsmaßna­hmenmit höheren Mietzahlun­gen beteiligen. Der Aufschlag dürfe aber nicht verlangt werden, wenn die Arbeiten noch nicht endgültig abgeschlos­sen sind. Ein Mieter hatte geklagt, weil die Arbeiten „zu fünf bis acht Prozent“noch nicht erledigt waren. Das Gericht gab ihm Recht. Aus Sicht der Richter war es in Ordnung, die Miete zunächst in bisheriger Höhe weiterzuza­hlen. (AmG Nördlingen, 2 C 799/14) 40.000 Euro zusätzlich versteuert werden. Wenn ich mal einen üblichen Steuersatz ansetze für normal durchschni­ttlich Verdienend­e, dann kommen da schon 6000 Euro raus.“

Das sei eine große Sorge der Verbrauche­rzentralen, betont Schwarz. Die Berater weisen deshalb darauf hin, angesichts der Geldspritz­e in der Finanzieru­ngsphase die Belastung in der Rentenzeit nicht zu vergessen. „Denken Sie bitte dran, dass Sie, sobald das Darlehen getilgt ist, nicht aufhören, die monatliche Rate beiseite zu legen“, mahnt Schwarz. Nothaft betont dennoch: „Unter dem Strich verbleibt ein Plus. Die eingespart­e Miete im Alter ist deutlich höher als die Steuerzahl­ung.“

Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden. Zwar kann die Förderung auf ein anderes Haus oder eine andere Wohnung übertragen werden, aber ganz verabschie­den kann man sich aus den Bedingunge­n der Wohn-RiesterVer­träge nicht, sonst riskiert man eine Rückzahlun­g der Förderung.

„Die Mobilität ist ja heute eine ganz andere, als zu den Zeiten, als der Riester dieses Modell erfunden hat. Gerade die jungen Leute sagen sich: Ich bin mir nicht sicher, ob ich bis zum Lebensende in dieser Immobilie wohnen bleibe“, meint Schwarz. „Man ist nicht so immobil, wie man denkt“, hält Alexander Nothaft dagegen. Der Gesetzgebe­r habe verschiede­ne Möglichkei­ten geschaffen. rung niedrige Zinsen auf Dauer sichern wollen und auch bereit sind, dafür einen niedrigen Ansparzins in Kauf zu nehmen, für die ist es ein vergleichs­weise attraktive­s Produkt“, findet Jörg Sahr. Allerdings schrumpft das Angebot, heißt es in der Stiftungs-Zeitschrif­t „Finanztest“.

Nach Ansicht der Verbrauche­rzentrale nutzen noch zu wenige die Riester-Förderung fürs Eigenheim. Zu komplizier­t finden sie laut Finanzexpe­rte Schwarz die ganze Abwicklung und die Gedanken, die man sich um eine spätere Besteuerun­g machen muss. „Das wäre unsere Forderung an die Politik, dass sie dieses Modell nicht an den Förderbetr­ägen attraktive­r, sondern die Abwicklung einfacher macht.“

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