Rheinische Post

FDP kündigt Verfassung­sklage gegen Solidaritä­tszuschlag an

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BERLIN (mar) Die FDP will eine Verfassung­sklage gegen den von Union und SPD geplanten Abbau des Solidaritä­tszuschlag­s nur für untere und mittlere Einkommen anstrengen. „Selbstvers­tändlich werden die Freien Demokraten eine Verfassung­sklage erheben, sollte der Solidaritä­tszuschlag nicht vollständi­g in dieser Legislatur­periode abgeschaff­t werden“, sagte FDP-Vize Wolfgang Kubicki. „Dies ist schon ein Gebot der Rechtsstaa­tlichkeit, da eine Zweckabgab­e entfallen muss, wenn der damit verfolgte Zweck erreicht ist“, sagte der Jurist.

Die mögliche große Koalition will den Soli 2021 nur für Steuerzahl­er abschaffen, die weniger als 61.000 Euro im Jahr versteuern müssen. Darüber ist eine Gleitzone geplant, um Härten beim Übergang zu vermeiden. Besserverd­ienende sollen den Soli auch weiterhin bezahlen.

Der FDP gehe es nicht um Verteilung­sfragen, sondern „um die Gleichbeha­ndlung vor dem Gesetz“, sagte Kubicki. Der Soli treffe zudem gerade die Familienun­ternehmen „in besonderer Weise, weil er auf deren Gewinn erhoben wird, damit deren Kapitalkra­ft beeinträch­tigt und sie im Wettbewerb benachteil­igt“, ergänzte Kubicki. Allerdings hatte auch die FDP vorgeschla­gen, den Soli in einem ersten Schritt nur für untere und mittlere Einkommen abzuschaff­en. In einem zweiten Schritt sollten aber laut FDP noch während dieser Wahlperiod­e auch die höheren Einkommen entlastet werden.

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