Testament gefälscht, um an Haus und Geld zu kommen
Sohn und Ex-Freund stehen nun vor Gericht.
(wuk) Mit allen Tricks sollte der Erbe (53) einer 2014 gestorbenen Frau angeblich ausgebootet werden. Jahrelang hatte er die Seniorin gepflegt und betreut. Doch als es nach ihrem Tod um ein Bankkonto mit 47.000 Euro ging und ein Haus im Düsseldorfer Süden, haben der Sohn (57) der alten Dame und ihr Ex-Freund (73) angeblich alle Register gezogen.
Der Sohn hat den Erben sogar wegen Mordes an der Seniorin angezeigt. Doch gestern mussten er und der Ex-Partner seiner Mutter als Urkundenfälscher vors Amtsgericht. Denn das Testament der alten Dame sollen sie durch ein falsches ersetzt, den Sohn darin zum Alleinerben gemacht haben. Beide sagten dazu nichts. Und ein Urteil steht noch aus. Leer auszugehen bis auf einen Pflichtteil, wollte der Sohn der Rentnerin laut Anklage unbedingt vermeiden. Dabei besagte ein Testament der Seniorin vom August 2012 klar, dass ihr treuer Pfleger alles erben sollte. Zunächst erhielt der 53-Jährige also einen Erbschein. Doch wenig später hat der Sohn der Frau eine Anzeige wegen Mordverdachts gegen den Alleinerben erstattet. Ein Staatsanwalt winkte al- lerdings schnell ab: „Kein Anfangsverdacht“, so sein Fazit der Ermittlungen. Also zauberte der Sohn mit dem Ex-Freund der alten Dame plötzlich ein neues, viel jüngeres Testament hervor, wonach sie an Heiligabend 2013 ihren Sohn als den wahren Alleinerben eingesetzt habe. Dieses Testament sei in einer Mülltonne aufgetaucht, wo es der bisherige Alleinerbe mit Akten und Fotos aus dem Haushalt der Frau entsorgt habe. Mit diesem Schriftstück gelang es dem gestern angeklagten Duo drei Monate später wirklich, einen Alleinerbschein für das Vermögen der Rentnerin zu erhalten. Laut Anklage war das „neue“Testament aber gefälscht. Das Duo habe geplant, sich damit das Erbe doch noch zu sichern – und dann untereinander aufzuteilen, so die Anklage. Die Anwälte der Angeklagten widersprachen dem, sie fordern Handschriftenvergleiche, zudem sollen weitere Gerichtsakten zu dem früheren Alleinerben und aus anderen Verfahren herangezogen werden. Dem entsprach die Richterin. Wann der Prozess um das angeblich gefälschte Testament der alten Dame dann von vorne beginnt, ist ungewiss.