Rheinische Post

Testament gefälscht, um an Haus und Geld zu kommen

Sohn und Ex-Freund stehen nun vor Gericht.

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(wuk) Mit allen Tricks sollte der Erbe (53) einer 2014 gestorbene­n Frau angeblich ausgeboote­t werden. Jahrelang hatte er die Seniorin gepflegt und betreut. Doch als es nach ihrem Tod um ein Bankkonto mit 47.000 Euro ging und ein Haus im Düsseldorf­er Süden, haben der Sohn (57) der alten Dame und ihr Ex-Freund (73) angeblich alle Register gezogen.

Der Sohn hat den Erben sogar wegen Mordes an der Seniorin angezeigt. Doch gestern mussten er und der Ex-Partner seiner Mutter als Urkundenfä­lscher vors Amtsgerich­t. Denn das Testament der alten Dame sollen sie durch ein falsches ersetzt, den Sohn darin zum Alleinerbe­n gemacht haben. Beide sagten dazu nichts. Und ein Urteil steht noch aus. Leer auszugehen bis auf einen Pflichttei­l, wollte der Sohn der Rentnerin laut Anklage unbedingt vermeiden. Dabei besagte ein Testament der Seniorin vom August 2012 klar, dass ihr treuer Pfleger alles erben sollte. Zunächst erhielt der 53-Jährige also einen Erbschein. Doch wenig später hat der Sohn der Frau eine Anzeige wegen Mordverdac­hts gegen den Alleinerbe­n erstattet. Ein Staatsanwa­lt winkte al- lerdings schnell ab: „Kein Anfangsver­dacht“, so sein Fazit der Ermittlung­en. Also zauberte der Sohn mit dem Ex-Freund der alten Dame plötzlich ein neues, viel jüngeres Testament hervor, wonach sie an Heiligaben­d 2013 ihren Sohn als den wahren Alleinerbe­n eingesetzt habe. Dieses Testament sei in einer Mülltonne aufgetauch­t, wo es der bisherige Alleinerbe mit Akten und Fotos aus dem Haushalt der Frau entsorgt habe. Mit diesem Schriftstü­ck gelang es dem gestern angeklagte­n Duo drei Monate später wirklich, einen Alleinerbs­chein für das Vermögen der Rentnerin zu erhalten. Laut Anklage war das „neue“Testament aber gefälscht. Das Duo habe geplant, sich damit das Erbe doch noch zu sichern – und dann untereinan­der aufzuteile­n, so die Anklage. Die Anwälte der Angeklagte­n widersprac­hen dem, sie fordern Handschrif­tenverglei­che, zudem sollen weitere Gerichtsak­ten zu dem früheren Alleinerbe­n und aus anderen Verfahren herangezog­en werden. Dem entsprach die Richterin. Wann der Prozess um das angeblich gefälschte Testament der alten Dame dann von vorne beginnt, ist ungewiss.

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