Rheinische Post

Wehrhahn-Prozess: Polizist erinnert sich nicht

Angeklagte­r betont weiterhin, er sei zu Unrecht vor Gericht gestellt worden.

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(wuk) Mit ersten Zeugenbefr­agungen hat das Landgerich­t gestern den Prozess um den Wehrhahn-Anschlag vom Juli 2000 fortgesetz­t.

Laut Anklage hatte ein Ex-Soldat, Wachmann und Detektiv (51) damals aus Fremdenhas­s eine Rohrbombe am S-Bahnhof Wehrhahn gezündet, hatte dadurch zehn von zwölf überwiegen­d jüdischen Sprachschü­lern teils schwer verletzt. Eine Schwangere verlor ihr ungeborene­s Baby. In den ersten vier Verhandlun­gstagen hatte sich der Angeklagte weitschwei­fig gegen eine ganze Kette belastende­r Indizien zur Wehr gesetzt, hatte vielfach beteuert, er sei hier zu Unrecht angeklagt.

Gericht und Staatsanwa­ltschaft sowie vier Anwälte, die jetzt damalige Opfer vertreten, hatten den 51Jährigen auf diverse Widersprüc­he hingewiese­n, die sich aus etlichen seiner Darstellun­gen ergaben. Gestern begann das Landgerich­t nun damit, erste Polizisten zu vernehmen, die den damals direkt tatver- dächtigen Angeklagte­n kurz nach dem Anschlag verhört hatten. Aufgrund der vielen Jahre, die seitdem vergangen sind, konnte einer der Polizisten gestern aber nicht mal sicher sagen, ob Vernehmung­en des Angeklagte­n damals „bei uns im Büro stattfande­n oder nicht“. Planmäßig geht der Prozess am Donnerstag weiter.

Ralf S., der wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe im Gefängnis saß, soll einem Mitgefange­nen den Anschlag detaillier­t geschilder­t ha- ben. Anfang 2017 wurde er festgenomm­en und in Untersuchu­ngshaft genommen. Dazu kam, dass zwei Zeuginnen, die kurz nach dem Anschlag von dem Ex-Soldaten offenbar eingeschüc­htert worden waren, ihre entlastend­en Aussagen widerrufen haben. Vor kurzem wurde bekannt, dass in seinem MilitariaG­eschäft Hakenkreuz-Armbinden gefunden worden waren. Dazu kamen Werbezette­l für CDs rechtsextr­emer Musik-Bands und Fotos vom Anschlagso­rt auf seinem Computer.

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