INFO Mehrere Urteile zu Netzsperren
Basis Grundlage für die jetzige Anordnung könnte ein Urteil des Bundesgerichtshofes sein. Es erklärte Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen 2015 für zulässig. Vorgeschichte 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Netzbetreiber verpflichtet werden können, einen Zugriff auf Plattformen zu blockieren, wenn das Urheberrecht verletzt wird.