Rheinische Post

INFO Mehrere Urteile zu Netzsperre­n

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Basis Grundlage für die jetzige Anordnung könnte ein Urteil des Bundesgeri­chtshofes sein. Es erklärte Netzsperre­n bei Urheberrec­htsverletz­ungen 2015 für zulässig. Vorgeschic­hte 2014 entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f, dass Netzbetrei­ber verpflicht­et werden können, einen Zugriff auf Plattforme­n zu blockieren, wenn das Urheberrec­ht verletzt wird.

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