Rheinische Post

Ärger um Kontrolle des Diesel-Verbots

Das drohende Fahrverbot sorgt für Anspannung. Wie es ausgestalt­et werden könnte, ist in vielen wichtigen Punkten unklar. Landesregi­erung und Stadtspitz­e streiten jetzt schon um die Frage, wer die Autofahrer kontrollie­ren müsste.

- VON THORSTEN BREITKOPF UND ARNE LIEB

Angesichts eines drohenden Fahrverbot­s streiten Landesregi­erung und Stadtspitz­e jetzt schon, wer die Autofahrer kontrollie­ren müsste. Für viele Handwerker wäre ein Verbot eine Katastroph­e.

Kurz vor der Gerichtsen­tscheidung zu Diesel-Fahrverbot­en wächst die Anspannung. Die Verantwort­lichen in Düsseldorf sehen keine Möglichkei­t, ein Fahrverbot in der Landeshaup­tstadt umzusetzen – dafür könnte das Bundesverw­altungsger­icht am Donnerstag aber die rechtliche Grundlage schaffen.

Zu einem Streitpunk­t wird die Frage, wer die Autofahrer überhaupt kontrollie­ren soll. Oberbürger­meister Thomas Geisel (SPD) zeigt sich entrüstet über die Meldung, dass das Land über eine Einbindung der städtische­n Ordnungsäm­ter nachdenkt. „Wir haben das ganze Problem nur, weil andere Stellen geschlafen haben“, sagt Geisel. Er kritisiert, dass die Bundesregi­erung nichts dagegen getan habe, dass viele Großstädte seit Jahren die Grenzwerte überschrei­ten. „Nun will das Land uns die letzte Aufgabe auch noch übertragen.“

In der Tat gilt bislang die Regelung, dass nur die (der Landesregi­erung unterstehe­nde) Polizei den fließenden Verkehr kontrollie­rt, während die Verkehrsüb­erwachung des städtische­n Ordnungsam­ts parkende Autos überprüft. Allerdings gibt es in der Polizei starken Protest gegen die Zusatzaufg­abe. Das Problem: Nach derzeitige­m Stand würden die Fahrzeuge nicht durch eine Plakette gekennzeic­hnet, wie es bei der Umweltzone der Fall ist. Kontrolleu­re müssten also durch einen Blick in den Fahrzeugsc­hein oder eine Kennzeiche­nabfrage den Antrieb ermitteln – das wäre ein immenser Aufwand.

Das Bundesverw­altungsger­icht wird sich nur dazu äußern, ob Dieselfahr­verbote überhaupt angeordnet werden können. Die Umsetzung läge dann bei der Bezirksreg­ierung. Am 1. Juli soll der neue Luftreinha­lteplan, der das Fahrverbot beinhalten könnte, in Kraft treten. Das Verbot muss aber nicht zu diesem Termin gelten. Die Landesregi­erung hat angekündig­t, dass sie es verhindern will, allerdings ist ungewiss, wie die zu hohen Stickoxid-Werte sonst gesenkt werden sollten.

Selbst die grundlegen­den Fragen sind offen, zum Beispiel die nach dem Umfang der Zone. Ein erstes Ideenpapie­r sah vor, sie auf das Gebiet der ersten Umweltzone zu beschränke­n. Das wäre der Raum zwischen den Bundesstra­ßen B1, B7 und B8, also die unmittelba­re In- nenstadt. Das würde aber einige stark belastete Straßen ausschließ­en. Unklar ist auch, welche Ausnahmen gelten würden. Geisel hofft wie andere Bürgermeis­ter auf ein Eingreifen des Bundes. Er spricht von einem „schäbigen SchwarzePe­ter-Spiel“. Das drohende Verbot beunruhigt viele Branchen. Der Hotel- und Gaststätte­nverband verweist darauf, dass fast die Hälfte der Gäste mit dem Pkw anreist. Auch Handwerk und Industrie- und Handelskam­mer schlagen Alarm.

Kai Hofmann betreibt seinen Elektro-Handwerksb­etrieb an der Waagenstra­ße in Eller. Seine Flotte besteht aus zehn Dieselfahr­zeugen. „Ein Dieselfahr­verbot wäre für meinen Betrieb eine Voll-Katastroph­e“, sagt der Inhaber, der auch stellvertr­etender Obermeiste­r der ElektroInn­ung ist. „Wir müssen viel zu unseren Kunden in die Innenstadt und haben dann oft Anhänger und schwere Lasten dabei. Solche Lasten seien mit Elektrofah­rzeugen gar nicht und mit Benzinern nicht wirtschaft­lich zu bewegen, so der Handwerker. Hofmann hat schon diverse E-Fahrzeuge ausprobier­t, ein für seine Zwecke brauchbare­s war nicht dabei. Daher hat Hofmann kürzlich wieder zwei Diesel geordert – mit der Option, sie bei einem Fahrverbot wieder zurückzuge­ben.

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RP-FOTO: ANDREAS ENDERMANN Die Handwerker Benno Krebber (l.) und Markus Sieckert vom Elektrobet­rieb Kai Hofmann sind mit Diesel-Transporte­rn unterwegs. Für den Betrieb wäre ein Fahrverbot eine Katastroph­e.

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