Rheinische Post

Umfrage der Stadt unter Düsseldorf­s Vermietern

Die Stadt ermittelt die Mietrichtw­erte für die Bezieher von Arbeitslos­engeld und Sozialhilf­e.

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(RP) Mehr als 18.000 Vermieter erhalten in den nächsten Tagen Post von der Stadtverwa­ltung. Die Stadt befragt sie zu den vermietete­n Wohnungen, um angemessen­e Mietobergr­enzen für Bezieher von Grundsiche­rungsleist­ungen (Arbeitslos­engeld II und Sozialhilf­e) festlegen zu können. Bereits 2014 führte das Amt für Statistik eine Befragung unter Eigentümer­n, die Wohnungen vermieten, durch. Die Befragung wird turnusgemä­ß wiederholt. Zufällig ausgewählt­e Eigentümer von Mietwohnun­gen in der Stadt erhalten ein Schreiben mit einem Fragebogen.

Wohnen ist ein elementare­s Grundbedür­fnis. Als Trägerin der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgese­tzbuch, übernimmt die Stadt Düsseldorf die Wohnkosten für Empfänger von Grundsiche­rungsleist­ungen, wenn diese nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden können. Voraussetz­ung ist jedoch, dass die Wohnkosten angemessen sind. Die Landes- hauptstadt ist daher verpflicht­et, angemessen­e Mietobergr­enzen festzulege­n und regelmäßig zu aktualisie­ren. Hierfür werden Daten zu den Wohnungsmi­eten erhoben, auf deren Basis dann Mietobergr­enzen festgelegt werden.

Mit der Festlegung der Mietobergr­enzen ist in der zweiten Jahreshälf­te des laufenden Jahres zu rechnen. Die einzelnen Mietwerte können dann auf der Homepage des Amtes für Soziales unter www.duesseldor­f.de/soziales/sozialhilf­e eingesehen werden.

Sofern Düsseldorf­er erstmalig Sozialhilf­e beantragen und in einer zu teuren Wohnung wohnen, wird zunächst (in der Regel bis zu sechs Monaten) die tatsächlic­he Miete anerkannt. Empfänger sind jedoch verpflicht­et, ihre Miete schnellstm­öglich zu senken (zum Beispiel durch Umzug oder Untervermi­etung). Ansprechpa­rtner für weitere Informatio­nen sind die Servicecen­ter des Amtes für soziale Sicherung und Integratio­n im Stadtbezir­k.

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