Blitzer: Straferlass ist kaum möglich
Die abgeschalteten Ampelblitzer sorgen für Diskussionen. Der ADAC hält eine Straffreiheit für schwierig.
(tb) Die am 11. Januar wegen eines fehlerhaften Aufbaus ausgeschalteten acht Düsseldorfer Ampelblitzer sorgen bundesweit für Aufsehen. Verkehrsanwälte hatten in Aussicht gestellt, dass Autofahrer, die in letzter Zeit wegen Überfahrens einer roten Ampel in Düsseldorf Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ausgesprochen bekommen haben, auf Straffreiheit hoffen können. Beim größten deutschen Automobilclub ADAC sieht man das kritischer. „Nicht jede Messung ist jetzt im Nachhinein unwirksam, weil die Geräte fehlerhaft aufgestellt worden sind“, sagt Alexandra Elhöft, Juristin beim ADAC Nordrhein. Auch die acht Blitzer, die entgegen einer Vorschrift des Eichamtes mit Induktionsschleifen versehen sind, die den Mindestabstand zum Straßenrand nicht einhalten, können möglicherweise korrekt Rotlichtfahrten erfasst haben, sagt Elhöft. Das müsse nun erst geprüft werden. Lediglich laufende Verfahren, die vor dem 10. Januar begonnen, aber noch nicht rechtskräftig sind, haben eine Chance auf Einstellung. Grundsätzlich können bei bestimmten Bußen und Punkten in Flensburg auch so genannte Gnadengesuche gestellt werden. „Es ist jedoch fraglich, ob diese Anträge erfolgreich sein werden“, sagt Elhöft. Sie seien nämlich eigentlich nur bei besonderen Härten vorgesehen. Verkehrsanwalt Martin Lauppe-Assmann rät Betrof- fenen, möglichst schnell Einspruch bei der Stadt einzulegen.
Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt noch, wann und wie überhaupt die Rotlichtblitzer der Stadt umgebaut werden können.