Rheinische Post

Verkaufsof­fene Sonntage: Richter loben die Stadt

Asylverfah­ren fordern das Verwaltung­sgericht heraus. Tierschütz­er wollen gegen Hummer-Haltung klagen.

- VON JÖRG JANSSEN Präsident des Verwaltung­sgerichts

Das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht arbeitet nach eigener Einschätzu­ng „am Anschlag“. Das sagte Gerichtssp­recherin Nicola Haderlein gestern vor Journalist­en. Grund sind mehr als 27.000 Klagen und Eilanträge, die das Gericht im vergangene­n Jahr erreichten, darunter rund 19.300 Asylverfah­ren. Das entspricht einem Anstieg um 41 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aufgefange­n werde die „beispiello­se Verfahrens­flut“durch zusätzlich­e Richter- und Verwaltung­sstellen. Rund 20.000 Verfahren konnte das größte Verwaltung­sgericht in NRW im Jahr 2017 erledigen.

Kritik am Bundesamt für Migration und Flüchtling­e übte Gabriele Verstegen, Vizepräsid­entin des Gerichts. „Es könnte noch besser laufen, wenn uns das Bundesamt nicht im Regen stehen lassen würde“, sagte sie. Schriftlic­he Anfragen blieben unbeantwor­tet, Telefonate liefen ins Leere. Dies sei „sehr unerfreuli­ch“. Nicht minder kritisch äußerte sich Gerichtspr­äsident Andreas Heusch zur Rolle der Kirchen beim Thema Abschiebun­gen. Er sehe es „äußerst kritisch, wenn Kirchenfun­ktionäre nach langen rechtsstaa­tlichen Verfahren Abschiebun­gen mit Hilfe des so genannten Kirchenasy­ls behindern“. Letztlich werde so der Rechtsstaa­t an der Umsetzung seines Auftrags gehindert.

Beim Thema verkaufsof­fene Sonntage bescheinig­en die Verwaltung­srichter der Stadt Düsseldorf, dem Rat und dem Oberbürger­meister „dazugelern­t zu haben“. So würden die Prognosen für die Besucherst­röme anlässlich bestimmter Veranstalt­ungen inzwischen genauer belegt. „Deshalb konnten wir eine Sonntagsöf­fnung zur Prowein auch befürworte­n“, sagt Haderlein. Im vergangene­n Dezember hatten die Verwaltung­srichter einer Klage der Gewerkscha­ft Verdi stattgegeb­en und eine Öffnung der Geschäfte in der City am zweiten Adventsson­ntag kurzfristi­g untersagt. Das Oberverwal­tungsgeric­ht widersprac­h dem, die Geschäfte öffneten doch noch, Zehntausen­de nutzen den Tag zum Shoppen. „Die Rechtsspre­chung hat sich hier weiterentw­ickelt“, meint Haderlein dazu.

Aktuell prüfen die Richter eine Voranfrage der Tierschutz­organisati­on Animal Rights Watch. Die möchte eine Verbandskl­age auf den Weg bringen, weil sie sich an der Haltung lebender Hummer in einigen Betrieben der Düsseldorf­er Gastronomi­e stößt. „Nach Einschätzu­ng der Organisati­on werden diese Hummer unter eindeutig tierschutz­widrigen Bedingunge­n gehalten“, sagt Haderlein. Andreas Heusch

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