Rheinische Post

Wie die Hartz-Reformen auf den Weg gebracht wurden

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Hintergrun­d Im Jahresberi­cht des Bundesrech­nungshofes von Januar 2002 wurden gravierend­e Fehler in der Vermittlun­gsstatisti­k der Bundesanst­alt für Arbeit aufgedeckt. Daraufhin setzte die Regierung von Bundeskanz­ler Gerhard Schröder (SPD) eine Kommission zur Modernisie­rung der Dienstleis­tungen am Arbeitsmar­kt ein. Deren Vorsitz übernahm Peter Hartz, Personalvo­rstand und Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG. Agenda 2010 Die Arbeit der Kommission war eingebette­t in die Agenda 2010, mit der die rot-grüne Koalition die Arbeitslos­igkeit in Deutschlan­d zu verringern suchte. Dies geschah durch eine Erhöhung der Vermittlun­gsgeschwin­digkeit, durch eine Anhebung der Zumutbarke­itsgrenzen und durch gezieltere Förderung. Kernpunkt Die Zusammenfü­hrung von Arbeitslos­enhilfe und Sozialhilf­e für Erwerbsfäh­ige zum Arbeitslos­engeld II bildete das Herzstück der Reform. Daraus wurde Ende 2003 das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleis­tungen am Arbeitsmar­kt“, kurz Hartz IV. Die Bezugsdaue­r des Arbeitslos­engeldes aus der Arbeitslos­enversiche­rung wurde 2006 auf 18 Monate reduziert, für ältere Arbeitnehm­er später wieder auf 24 Monate verlängert.

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Peter Hartz (l.) überreicht Kanzler Gerhard Schröder 2002 eine Diskette mit Reformvors­chlägen.

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