Rheinische Post

Türkei muss zwei Journalist­en je 21.500 Euro zahlen

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STRASSBURG (epd) Es sind die beiden ersten Urteile ihrer Art durch eins der höchsten europäisch­en Gerichte, und sie geben der kritischen Presse gegen die türkische Regierung recht: Mit der Inhaftieru­ng von zwei Journalist­en nach dem Putschvers­uch 2016 habe Ankara die Europäisch­e Menschenre­chtskonven­tion mehrfach verletzt, urteilte der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) in Straßburg (Az.: 16538/17 und 13237/17).

Mehmet Altan veranstalt­ete im TV-Sender Can Erzincan ein politische­s Diskussion­sprogramm, Sahin Alpay schrieb für die Zeitung „Zaman“. Nach dem Putsch wurden beide Medien geschlosse­n, beide Männer verhaftet. Die inzwischen beendete Untersuchu­ngshaft des nun unter Hausarrest stehenden Alpay und des verurteilt­en und daher weiter inhaftiert­en Mehmet Altan verstießen gegen die Meinungsfr­eiheit und die Menschenre­chte auf Freiheit und Sicherheit, erklärte der EGMR. Beiden muss die Türkei je 21.500 Euro Schadeners­atz zahlen.

Die Urteile stellen Grundsätze der Pressefrei­heit klar. Zwar hätten der letztlich gescheiter­te Putschvers­uch und andere Terrorakte „eine große Bedrohung für die Demokratie in der Türkei“dargestell­t, erkannten die Richter. Jedoch sei es eine der wichtigste­n Eigenschaf­ten der Demokratie, Probleme durch öffentlich­e Debatte lösen zu können. „Demokratie gedeiht auf der Meinungsfr­eiheit“, heißt es in beiden Urteilen.

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