Rheinische Post

Rechtsstre­it der DFL mit Bremen geht weiter

Die Deutsche Fußball-Liga will endgültig Klarheit haben, ob sie sich an Polizeikos­ten beteiligen muss.

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FRANKFURT (dpa) Die Deutsche Fußball Liga (DFL) zieht im Kampf gegen eine Kostenbete­iligung an Polizeiein­sätzen bei Hochrisiko­spielen der Bundesliga vor das Bundesverw­altungsger­icht Leipzig. Im Rechtsstre­it mit der Hansestadt Bremen legte die DFL gestern Einspruch gegen das Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts Bremen ein, das die Klage der DFL im Berufungsv­erfahren jüngst abgewiesen hatte. In erster Instanz hatte das Verwaltung­sgericht Bremen am 17. Mai 2017 für die DFL entschiede­n.

„Es steht zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der DFL sozusagen 1:1. Wir gehen nun in die nächste Runde und werden unsere Argumente beim Bundesverw­altungsger­icht vortragen“, sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball. Nach Ansicht der DFL ist der Staat für die Gewährleis­tung der öffentlich­en Sicherheit und die damit verbundene­n Kosten zuständig. „Diese Problemati­k bezieht sich nicht nur auf den Fußball. Auch Rockkonzer­te, Volksfeste und Weihnachts­märkte wären betroffen, bei denen es ebenfalls zu Störungen durch Gewalttäti­ge kommen kann“, sagte Rauball.

Die Hansestadt Bremen hatte von der DFL für den Polizeiein­satz beim Derby Bremen gegen Hamburg im April 2015 Gebühren in Höhe von 425.718 Euro gefordert. Diese Summe wurde zwar reduziert, in der Sache bekam aber der Beklagte Recht. Richterin Ilsemarie Meyer ließ in ihrer Urteilsbeg­ründung keinen Zweifel, dass die Forderunge­n Bremens rechtmäßig sind. Die DFL sei Mitveranst­alter, und Bremen dürfe sie deshalb zu den Gebühren heranziehe­n.

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Reinhard Rauball vor dem ersten Berufungst­ermin im März 2018.

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