Koalitionsverträge sind eine recht neue Erfindung
Zweck Ein Koalitionsvertrag soll die Zusammenarbeit der Parteien regeln, die während der anstehenden Legislaturperiode eine Regierung bilden wollen. Es handelt sich um eine Absichtserklärung. Geschichte Es ist noch gar nicht so lange üblich, einen Koalitionsvertrag zu schließen. Früher wurden die Eckpunkte der Regierungsarbeit in der Regierungserklärung umrissen. In der Weimarer Zeit gab es nur einen einzigen Koalitionsvertrag. In der Bundesrepublik wurde der erste Koalitionsvertrag 1961 zwischen CDU/CSU und FDP geschlossen. Die Abmachungen wurden bekannt und lösten große Unruhe in der Öffentlichkeit aus, weil darin ein Koalitionsausschuss erwähnt war und man ein neues Staatsorgan vermutete. Daraufhin wurde in den folgenden Jahren vermieden, von Koalitionsverträgen zu sprechen. Auch wenn der von Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt geschlossene Vertrag namens „Kreßbronner Kreis“dem Wesen nach ein Koalitionsvertrag war. Kritik Manche Politikwissenschaftler sehen in Koalitionsverträgen eine Beschneidung der parlamentarischen Rechte oder auch der Richtlinienkompetenz des Kanzlers und des Kabinettsprinzips.