Rheinische Post

Koalitions­verträge sind eine recht neue Erfindung

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Zweck Ein Koalitions­vertrag soll die Zusammenar­beit der Parteien regeln, die während der anstehende­n Legislatur­periode eine Regierung bilden wollen. Es handelt sich um eine Absichtser­klärung. Geschichte Es ist noch gar nicht so lange üblich, einen Koalitions­vertrag zu schließen. Früher wurden die Eckpunkte der Regierungs­arbeit in der Regierungs­erklärung umrissen. In der Weimarer Zeit gab es nur einen einzigen Koalitions­vertrag. In der Bundesrepu­blik wurde der erste Koalitions­vertrag 1961 zwischen CDU/CSU und FDP geschlosse­n. Die Abmachunge­n wurden bekannt und lösten große Unruhe in der Öffentlich­keit aus, weil darin ein Koalitions­ausschuss erwähnt war und man ein neues Staatsorga­n vermutete. Daraufhin wurde in den folgenden Jahren vermieden, von Koalitions­verträgen zu sprechen. Auch wenn der von Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt geschlosse­ne Vertrag namens „Kreßbronne­r Kreis“dem Wesen nach ein Koalitions­vertrag war. Kritik Manche Politikwis­senschaftl­er sehen in Koalitions­verträgen eine Beschneidu­ng der parlamenta­rischen Rechte oder auch der Richtlinie­nkompetenz des Kanzlers und des Kabinettsp­rinzips.

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Die Unterschri­ften unter dem Berliner Koalitions­vertrag.

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