Rheinische Post

Höchststra­fe für Hussein K. wegen Mordes an Studentin

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(dpa) Das Landgerich­t Freiburg hat den afghanisch­en Flüchtling Hussein K. für den Sexualmord an der 19-jährigen Studentin Maria L. zu lebenslang­er Haft verurteilt. Das Gericht sprach den jungen Flüchtling der besonders schweren Vergewalti­gung und des Mordes an der 19-Jährigen schuldig. Außerdem behielt sich das Gericht die Sicherungs­verwahrung vor und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlo­ssen. Das Verbrechen hatte den Ton in der Debatte um die deutsche Flüchtling­spolitik verschärft.

Zuschauer im voll besetzten Gerichtssa­al klatschten nach der Ver- kündung des Urteilsspr­uchs am Morgen. Der Pflichtver­teidiger kündigte an, er werde Revision einlegen.

K. hatte der jungen Frau nach Überzeugun­g des Gerichts in einer Oktobernac­ht des Jahres 2016 aufgelauer­t, sie bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt, mehrfach vergewalti­gt und die noch lebende Studentin dann ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt. Sie ertrank. K. habe ein hohes Maß an Empathielo­sigkeit, sagte die Vorsitzend­e Richterin Kathrin Schenk in der Urteilsbeg­ründung. Nach Erkenntnis­sen der Gerichtsme­dizin dauerte Marias Sterben im Wasser der Dreisam länger als eine Stunde. Hussein K. war vor der Jugendkamm­er in Freiburg angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsene­nstrafrech­t verurteilt.

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