Rheinische Post

Haft für minderjähr­ige Palästinen­serin

Nach ihrem Angriff auf zwei israelisch­e Soldaten muss Ahed Tamimi für acht Monate ins Gefängnis.

- VON SUSANNE KNAUL

JERUSALEM Die Tat hatte die 17-jährige Ahed Tamimi unter vielen Palästinen­sern populär gemacht: Die junge Frau hatte in ihrem Heimatort Nabi Saleh im Westjordan­land einen israelisch­en Soldaten geohrfeigt und beschimpft, sich dabei filmen lassen und den Videospot anschließe­nd im Internet veröffentl­icht. Seit Mitte Dezember sitzt sie deshalb hinter Gittern. Nun wurde sie zu acht Monaten Haft verurteilt.

Gabi Laski, Anwältin der jungen Palästinen­serin, stimmte der Vereinbaru­ng über die Haftzeit sowie einem Bußgeld in Höhe von umgerechne­t knapp 1200 Euro zu. Insge- samt zwölf Punkte listete die Anklagesch­rift anfangs auf, darunter der Aufruf zur Gewalt und Steinewürf­e auf Soldaten. Seine Tochter sei „moralisch sehr gefestigt“, erklärte Vater Bassem Tamimi im Anschluss an den Prozess eines israelisch­en Militärger­ichts. Unmittelba­r bevor Soldaten die 17-Jährige aus dem Verhandlun­gsraum führten, schimpfte sie über die Besatzung, unter der es „keine Gerechtigk­eit gibt“, und bezeichnet­e das Gericht als illegal.

Längst gilt die kämpferisc­he junge Frau als Heldin unter den Palästinen­sern. Schon als Zwölfjähri­ge machte sie Schlagzeil­en, als sie auf Konfrontat­ion mit schwer bewaffnete­n Soldaten ging. Sie werde die Zeit im Gefängnis nutzen, „um viel zu lesen und zu lernen“, sagte ihr Vater, der federführe­nd war bei der lebhaften Medienkamp­agne – unter anderem eine internatio­nale Unterschri­ftenaktion für ihre Freilassun­g.

Trotz der gegensätzl­ichen Forderung der Anwältin ordnete das Gericht eine Verhandlun­g unter Ausschluss der Öffentlich­keit an, „aus Rücksicht auf die minderjähr­ige Angeklagte“. Die Menschenre­chtsorgani­sation Addameer zählt aktuell 450 sogenannte Administra­tivhäftlin­ge, die zum Teil über Jahre hinter Gittern sitzen, ohne dass ihnen der Prozess gemacht wurde. 330 Häftlinge seien noch keine 18 Jahre alt.

Acht Monate Haft gelten im noch besetzten Westjordan­land als kein sehr strenges Strafmaß. Anwältin Laski stimmte der Vereinbaru­ng zu, um ihrer Mandantin eine längere Gefängniss­trafe zu ersparen. Die Staatsanwa­ltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Die Zeit der Untersuchu­ngshaft soll anerkannt werden. Spätestens im August dürfte Tamimi wieder auf freiem Fuß sein.

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