Rheinische Post

Wollershei­m: Entschädig­ung für U-Haft

49 Tage war der Ex-Bordellwir­t im Jahr 2012 inhaftiert. Eine Straftat war ihm nicht nachzuweis­en.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Einem der längsten Düsseldorf­er Strafproze­sse folgt nun offenbar ein juristisch­es Nachspiel: Fast ein Jahr nach dem Landgerich­tsurteil gegen Bordell-Chef Tomas M. und einen Helfer wegen breit angelegten Kunden-Betrugs in Bordellen an der Rethelstra­ße hat eine Strafkamme­r festgestel­lt, dass dem zeitweilig ebenfalls als Mittäter verdächtig­ten Bert Wollershei­m eine Mitwirkung an kriminelle­n Bordellpra­ktiken nicht nachzuweis­en ist.

Demnach muss er für 49 Tage UHaft jetzt aus der Staatskass­e entschädig­t werden. Doch einen üppigen Millionenb­etrag, den ein Wol- lersheim-Anwalt daraus jetzt angeblich herleiten will, wird die frühere Rotlicht-Größe wohl nicht einstreich­en können.

Anfang Juli 2012 waren bei einer Großrazzia wegen organisier­ter Kriminalit­ät etliche Wirtschaft­er, Prostituie­rte, Bordell-Helfer und die Führungsri­ege mit Tomas M. und Bert Wollershei­m inhaftiert und auch Bordellbet­riebe an der Rethelstra­ße sowie ein Hotel in Bahnhofsnä­he durchsucht worden. 49 Tage später war Wollershei­m wieder frei, die Ermittlung­en gegen ihn hat die Staatsanwa­ltschaft bereits damals eingestell­t. Neun der anderen Verdächtig­en wurden angeklagt, gegen vier von ihnen gibt es inzwischen Urteile, wobei eine der Bordell-Damen freigespro­chen wurde.

Auch Wollershei­m war keine Straftat nachzuweis­en, so dass er jetzt für alle Strafverfo­lgungsmaßn­ahmen grundsätzl­ich entschädig­t werden muss. Dazu zählen auch Schäden durch U-Haft, Sicherstel­lungen oder Durchsuchu­ngen. Dazu aber müsste Wollershei­m jetzt in jedem einzelnen Punkt nachweisen, welcher genaue Schaden ihm entstanden sein soll – und dass daran nur die Maßnahmen der Ermittler schuld waren.

In einem so genannten Betragsver­fahren hat die Generalsta­atsanwalts­chaft dann zu prüfen, ob und in welchem Umfang solche Ansprüche von Wollershei­m berechtigt sind. Wird seine Aufstellun­g nicht oder nur teilweise anerkannt, kann er beim Landgerich­t gegen das Land NRW klagen. Doch das verspricht nur Erfolg, falls er die damaligen Ermittlung­en nicht grob fahrlässig mitverschu­ldet hat. Laut eines Zeugen soll er zwar „an einzelnen Handlungen nicht beteiligt gewesen sein“, dann aber „von Umsätzen“, die durch kriminelle Abzocke bei Bordell-Kunden mit ihren Kreditkart­en erzielt wurden, doch „profitiert“haben. Insider vermuten, dass Wollershei­m für 49 Tage U-Haft mit je 25 Euro entschädig­t wird, dass er höhere Entschädig­ungen als diese 1225 Euro aber wohl nicht begründen kann.

Newspapers in German

Newspapers from Germany