Wollersheim: Entschädigung für U-Haft
49 Tage war der Ex-Bordellwirt im Jahr 2012 inhaftiert. Eine Straftat war ihm nicht nachzuweisen.
Einem der längsten Düsseldorfer Strafprozesse folgt nun offenbar ein juristisches Nachspiel: Fast ein Jahr nach dem Landgerichtsurteil gegen Bordell-Chef Tomas M. und einen Helfer wegen breit angelegten Kunden-Betrugs in Bordellen an der Rethelstraße hat eine Strafkammer festgestellt, dass dem zeitweilig ebenfalls als Mittäter verdächtigten Bert Wollersheim eine Mitwirkung an kriminellen Bordellpraktiken nicht nachzuweisen ist.
Demnach muss er für 49 Tage UHaft jetzt aus der Staatskasse entschädigt werden. Doch einen üppigen Millionenbetrag, den ein Wol- lersheim-Anwalt daraus jetzt angeblich herleiten will, wird die frühere Rotlicht-Größe wohl nicht einstreichen können.
Anfang Juli 2012 waren bei einer Großrazzia wegen organisierter Kriminalität etliche Wirtschafter, Prostituierte, Bordell-Helfer und die Führungsriege mit Tomas M. und Bert Wollersheim inhaftiert und auch Bordellbetriebe an der Rethelstraße sowie ein Hotel in Bahnhofsnähe durchsucht worden. 49 Tage später war Wollersheim wieder frei, die Ermittlungen gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft bereits damals eingestellt. Neun der anderen Verdächtigen wurden angeklagt, gegen vier von ihnen gibt es inzwischen Urteile, wobei eine der Bordell-Damen freigesprochen wurde.
Auch Wollersheim war keine Straftat nachzuweisen, so dass er jetzt für alle Strafverfolgungsmaßnahmen grundsätzlich entschädigt werden muss. Dazu zählen auch Schäden durch U-Haft, Sicherstellungen oder Durchsuchungen. Dazu aber müsste Wollersheim jetzt in jedem einzelnen Punkt nachweisen, welcher genaue Schaden ihm entstanden sein soll – und dass daran nur die Maßnahmen der Ermittler schuld waren.
In einem so genannten Betragsverfahren hat die Generalstaatsanwaltschaft dann zu prüfen, ob und in welchem Umfang solche Ansprüche von Wollersheim berechtigt sind. Wird seine Aufstellung nicht oder nur teilweise anerkannt, kann er beim Landgericht gegen das Land NRW klagen. Doch das verspricht nur Erfolg, falls er die damaligen Ermittlungen nicht grob fahrlässig mitverschuldet hat. Laut eines Zeugen soll er zwar „an einzelnen Handlungen nicht beteiligt gewesen sein“, dann aber „von Umsätzen“, die durch kriminelle Abzocke bei Bordell-Kunden mit ihren Kreditkarten erzielt wurden, doch „profitiert“haben. Insider vermuten, dass Wollersheim für 49 Tage U-Haft mit je 25 Euro entschädigt wird, dass er höhere Entschädigungen als diese 1225 Euro aber wohl nicht begründen kann.