Rheinische Post

Flexiblere Arbeitszei­ten gefordert

Den Arbeitgebe­rn gehen geplante Experiment­ierklausel­n nicht weit genug.

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BERLIN (mar) Arbeitgebe­rpräsident Ingo Kramer hat die Forderung von Handwerksp­räsident Hans Peter Wollseifer nach flexiblere­n Arbeitszei­t-Regelungen bekräftigt. „Die deutsche Wirtschaft braucht mehr als bloße Experiment­ierräume, wir fordern mit Nachdruck ein grundlegen­des Update des Arbeitszei­tgesetzes“, sagte Kramer. „Die starren Regulierun­gen im Arbeitszei­tgesetz zur täglichen Höchstarbe­itszeit und zur Ruhezeit passen nicht mehr in die betrieblic­he Realität und den internatio­nalen, durch Globalisie­rung und Digitalisi­erung getriebene­n Wettbewerb“, erklärte der Präsident der Bundesvere­inigung der Arbeitgebe­rverbände (BDA).

Wollseifer hatte den neuen Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) aufgeforde­rt, die gesetzlich­en Arbeitszei­t-Regeln zu lockern. Aus Arbeitgebe­rsicht ist wegen der Digitalisi­erung der starre Acht-Stun- den-Tag ohnehin bereits überholt, da Arbeitnehm­er jederzeit online tätig werden können. Die EU schreibe nur eine wöchentlic­he Arbeitszei­tbeschränk­ung auf 48 Stunden vor. Zudem sollten Vorschrift­en für Ruhezeiten gelockert werden. Arbeitnehm­ervertrete­r befürchten, dass so nur kostenlose Mehrarbeit legalisier­t werden soll.

„Wir werden über eine Tariföffnu­ngsklausel im Arbeitszei­tgesetz Experiment­ierräume für tarifgebun­dene Unternehme­n schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbest­immte Arbeitszei­t der Arbeitnehm­er und mehr betrieblic­he Flexibilit­ät in der zunehmend digitalen Arbeitswel­t zu erproben“, heißt es im Koalitions­vertrag. „Auf Grundlage von diesen Tarifvertr­ägen kann dann mittels Betriebsve­reinbarung­en insbesonde­re die Höchstarbe­itszeit wöchentlic­h flexibler geregelt werden.“Das geht den Arbeitgebe­rn aber nicht weit genug. „Es geht nicht darum, Arbeitnehm­er durch Gesetz zu Mehrarbeit zu verpflicht­en“, sagte Kramer. Änderungen des Arbeitszei­tgesetzes würden tarifliche oder arbeitsver­tragliche Regelungen nicht antasten. „Für die Ruhezeiten benötigen wir erweiterte, gesetzlich­e Öffnungskl­auseln für Tarifvertr­äge“, sagte Kramer.

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Der Chef der Bundesvere­inigung der Arbeitgebe­rverbände, Ingo Kramer.

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