Rheinische Post

Bisher 551 Terrassen im Stadtgebie­t genehmigt

Die größte Terrasse im öffentlich­en Raum befindet sich auf dem Unteren Rheinwerft. Die Gebühren sind stabil.

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(RP) Die Stadt bereitet sich auf die Freiluftsa­ison vor und rechnet für dieses Jahr mit mehr als 1100 Anträgen auf eine Terrassenk­onzession. Bisher seien rund 551 Terrassen im Stadtgebie­t genehmigt, teilte die Stadt gestern mit. Erfahrungs­gemäß gingen die meisten Terrassen aber erst mit Beginn der ersten Schönwette­rphase, spätestens ab Mai, an den Start.

Die Anzahl der Terrassen im öffentlich­en Straßenrau­m war in den vergangene­n Jahren mit rund 1100 konstant geblieben. Bei der überwiegen­den Mehrheit der zusätzlich gemeldeten handele es sich nicht um bewirtscha­ftete Terrassen, sondern eher um Stehtische oder ähnliches zur „Versorgung“der rauchenden Gäste.

Die klassische Terrassens­aison dauert vom 1. März bis zum 31. Oktober. Darüber hinaus sind ebenfalls Genehmigun­gen möglich. Die Gastronome­n können auf diese Weise auf gutes Wetter beispielsw­eise im Februar oder November rea- gieren und die Außenfläch­en auch in diesem Zeitraum nutzen. Grundlage dafür sei eine schriftlic­he Genehmigun­g des Ordnungsam­tes, hieß es.

In der Altstadt ist während der Hauptsaiso­n nahezu jeder freie Quadratmet­er bereits mit einer Terrasse belegt. Die größte Terrasse befindet sich mit rund 1000 Quadratmet­er Fläche auf dem Unteren Rheinwerft. Die kleinsten Terrassen umfassen dagegen nur zwei Quadratmet­er, wie die Stadt berichtete. Hierbei handele es sich in der Regel um Imbissbetr­iebe oder Bäckereien in den unterschie­dlichen Stadtbezir­ken. Das Ordnungsam­t weist darauf hin, dass es regelmäßig Kontrollen gibt, ob die Wirte Genehmigun­gen haben und die zulässigen Maße einhalten.

Die Terrasseng­ebühren sind nach Angaben der Stadtverwa­ltung gegenüber dem Vorjahr unveränder­t geblieben. Gastronome­n, die eine Terrasse betreiben möchten, müssen für die Gebührenzo­ne 1 (bei- spielsweis­e Innenstadt, Altstadt, Königsalle­e, Kö-Bogen, Schadowstr­aße, Schadowpla­tz, Medienhafe­n) pro Quadratmet­er und Monat 8,80 Euro entrichten. In den anderen Stadtgebie­ten, der Zone 2, sind es dagegen nur 7,10 Euro pro Quadratmet­er und Monat.

Wirte, die Terrassen ungenehmig­t betreiben und ertappt werden, müssen nicht nur mit einer nachträgli­ch erhobenen doppelten Gebühr, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen.

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