Rheinische Post

Einbrecher gab sich als Opfer aus

29-Jähriger wurde vom Mieter erwischt und nun zu einer Haftstrafe verurteilt.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Mit einer originelle­n Ausrede – aber doch vergebens – hat ein Einbrecher zu erklären versucht, warum er nachts in der Küche einer Wohnung an der Erkrather Straße ertappt worden war. Der 29-Jährige log dem Wohnungsin­haber damals nämlich vor, er habe gar nichts stehlen wollen, sondern habe sich vor zwei Verfolgern in der fremden Wohnung in Sicherheit gebracht. Nun wurde er vor dem Amtsgerich­t zu 15 Monaten Haftstrafe verurteilt.

Ein auf Kipp stehendes Küchenfens­ter hatte der Angeklagte in jener Septembern­acht 2017 zum Einstieg in die unbeleucht­ete Parterre-Wohnung genutzt, wie er jetzt vor Gericht gestand. Als er drin gerade eine Geldbörse entdeckt hatte, stand plötzlich der Wohnungsin­haber vor ihm. In dieser Situation hatte der Einbrecher offenbar so überzeugen­d geflunkert, dass der Mieter zwar die Polizei rief: Aber nur deshalb, weil er wirklich glaubte, der Fremde sei von Verfolgern bedroht worden. Während der Mieter mit der Polizei sprach, machte sich der Einbrecher mit dessen Portemonna­ie und 215 Euro aus dem Staub.

Weit kam er mit seiner Beute jedoch nicht. Denn schon Minuten später war die Polizei vor Ort, und der 29-Jährige kam in U-Haft. Gestern gab er in seiner Aussage zu, dass er nach einer Drogenther­apie einen Rückfall erlitten hatte, in Wuppertal dann keinen Dealer zum Drogenkauf antraf, also nach Düs- seldorf gefahren sei. Hier aber sei er von einem anderen Rauschgift­händler um seine letzten 50 Euro geprellt worden. Als er das halboffene Küchenfens­ter entdeckt habe, sei er eingestieg­en. Dass er drin einem Mieter begegnen könnte, „da hab‘ ich nicht drüber nachgedach­t“, sagte er. Inzwischen wisse er aber, dass er an seine Therapie anknüpfen und danach rauschgift­frei leben wolle.

Von einer Bewährungs-Chance für den seit 2002 vielfach auch wegen Einbrüchen vorbestraf­ten Mann konnte gestern keine Rede mehr sein. Das Gericht schickte ihn für 15 Monate zurück in Haft, stellte die Vollstreck­ung dieser Strafe aber zurück – damit der Angeklagte erst seine Therapie in einer geschlosse­nen Einrichtun­g antreten kann.

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