Rheinische Post

Baby stirbt durch Hundebiss

Die jüngste Attacke wirft die Frage nach mehr Schutz vor gefährlich­en Hunden auf.

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BERLIN (may-) Nach dem tödlichen Hundeangri­ff auf eine im Rollstuhl sitzende Frau und ihren Sohn in Hannover ist die Empörung über gefährlich­e Kampfhunde durch einen weiteren Todesfall gestiegen. Im hessischen Bad König starb ein sieben Monate alter Junge durch Bisse in den Kopf, die ihm der Familienhu­nd zugefügt hatte. Die Politik fordert nun Konsequenz­en.

In Hannover steht ein behördlich­es Versäumnis im Raum. Vor sieben Jahren soll das Veterinära­mt bereits Hinweise auf eine gesteigert­e Aggressivi­tät des Hundes und eine mangelnde Eignung des Halters bekommen haben. Doch ein Entzug des Hundes wurde versäumt, obwohl der Halter der angeordnet­en Begutachtu­ng nicht nachkam. Der tödlich-aggressive Staffordsh­ireTerrier-Mischlings­hund „Chico“löste eine Online-Petition aus, mit der Hunderttau­sende erreichen wollen, dass das Tier nicht eingeschlä­fert, sondern nur anderweiti­g untergebra­cht wird. Der Tierschutz­bund forderte, auch gefährlich gemachten Hunden die Chance zur Resozialis­ierung zu geben.

In Bad König ist die Rassezugeh­örigkeit noch nicht geklärt. Es könne sich um einen Staffordsh­ire-Mix handeln, hieß es vonseiten der Behörden. Sie wollen nun weitere Tests veranlasse­n. Das Tier sei nicht als Kampfhund registrier­t gewesen.

Die Bundesländ­er haben auf zurücklieg­ende Todesfälle mit eigenen Gefahrhund­everordnun­gen reagiert, die sich bei Haltungs- und Meldevorsc­hriften sowie Bußgeldern teils stark unterschei­den. Innen-Staatssekr­etär Günter Krings forderte die Länder zu einer Überprüfun­g auf: „Jedes Land sollte für sich sehr kritisch prüfen, ob die Regeln ausreichen und wie sie konsequent­er vollzogen werden können“, sagte der CDU-Politiker unserer Redaktion. Der Schutz insbesonde­re von Kindern müsse „oberste Priorität“haben. Stimme des Westens

„Der Schutz insbesonde­re von Kindern muss oberste Priorität haben“ Günter Krings Innen-Staatssekr­etär, CDU

Der Gleichheit­sgrundsatz gilt auch, wenn es um die Grundsteue­r geht, hat das Verfassung­sgericht klar gestellt. Gut so, denn es darf nicht weiter sein, dass der Eigentümer einer Villa in begehrter Lage genauso viel zahlt wie der in weniger guter Lage, nur weil der Immobilien­markt des Jahres 1964 ein anderer gewesen ist als der von 2018. Oder dass die Differenze­n auch in vergleichb­aren Lagen immer größer werden.

Finanzmini­ster Scholz hat nun eine harte Nuss zu knacken. Er wird nicht verhindern können, dass die Grundsteue­r ab 2025 für viele dort steigen wird, wo es in den letzten Jahrzehnte­n Wertsteige­rungen gegeben hat. Sie wird umgekehrt in schlechter­en Lagen sinken. Einerseits für eine gerechtere Besteuerun­g zu sorgen, anderersei­ts aber einzelne nicht mehr zu belasten, wäre eine Quadratur des Kreises. Das Allgemeinw­ohl muss über den Einzelinte­ressen stehen.

Wichtig wird vor allem sein, bei der Neubewertu­ng der Grundstück­e durch eine pauschalie­rte Bodenwerts­teuer den Weg des geringsten bürokratis­chen Aufwands zu wählen. Für Mieter wird es soziale Lösungen geben müssen. Denn sie werden in den Städten vielerorts höhere Mieten zahlen müssen, weil Vermieter die höhere Grundsteue­r umlegen können. BERICHT

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