Baby stirbt durch Hundebiss
Die jüngste Attacke wirft die Frage nach mehr Schutz vor gefährlichen Hunden auf.
BERLIN (may-) Nach dem tödlichen Hundeangriff auf eine im Rollstuhl sitzende Frau und ihren Sohn in Hannover ist die Empörung über gefährliche Kampfhunde durch einen weiteren Todesfall gestiegen. Im hessischen Bad König starb ein sieben Monate alter Junge durch Bisse in den Kopf, die ihm der Familienhund zugefügt hatte. Die Politik fordert nun Konsequenzen.
In Hannover steht ein behördliches Versäumnis im Raum. Vor sieben Jahren soll das Veterinäramt bereits Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität des Hundes und eine mangelnde Eignung des Halters bekommen haben. Doch ein Entzug des Hundes wurde versäumt, obwohl der Halter der angeordneten Begutachtung nicht nachkam. Der tödlich-aggressive StaffordshireTerrier-Mischlingshund „Chico“löste eine Online-Petition aus, mit der Hunderttausende erreichen wollen, dass das Tier nicht eingeschläfert, sondern nur anderweitig untergebracht wird. Der Tierschutzbund forderte, auch gefährlich gemachten Hunden die Chance zur Resozialisierung zu geben.
In Bad König ist die Rassezugehörigkeit noch nicht geklärt. Es könne sich um einen Staffordshire-Mix handeln, hieß es vonseiten der Behörden. Sie wollen nun weitere Tests veranlassen. Das Tier sei nicht als Kampfhund registriert gewesen.
Die Bundesländer haben auf zurückliegende Todesfälle mit eigenen Gefahrhundeverordnungen reagiert, die sich bei Haltungs- und Meldevorschriften sowie Bußgeldern teils stark unterscheiden. Innen-Staatssekretär Günter Krings forderte die Länder zu einer Überprüfung auf: „Jedes Land sollte für sich sehr kritisch prüfen, ob die Regeln ausreichen und wie sie konsequenter vollzogen werden können“, sagte der CDU-Politiker unserer Redaktion. Der Schutz insbesondere von Kindern müsse „oberste Priorität“haben. Stimme des Westens
„Der Schutz insbesondere von Kindern muss oberste Priorität haben“ Günter Krings Innen-Staatssekretär, CDU
Der Gleichheitsgrundsatz gilt auch, wenn es um die Grundsteuer geht, hat das Verfassungsgericht klar gestellt. Gut so, denn es darf nicht weiter sein, dass der Eigentümer einer Villa in begehrter Lage genauso viel zahlt wie der in weniger guter Lage, nur weil der Immobilienmarkt des Jahres 1964 ein anderer gewesen ist als der von 2018. Oder dass die Differenzen auch in vergleichbaren Lagen immer größer werden.
Finanzminister Scholz hat nun eine harte Nuss zu knacken. Er wird nicht verhindern können, dass die Grundsteuer ab 2025 für viele dort steigen wird, wo es in den letzten Jahrzehnten Wertsteigerungen gegeben hat. Sie wird umgekehrt in schlechteren Lagen sinken. Einerseits für eine gerechtere Besteuerung zu sorgen, andererseits aber einzelne nicht mehr zu belasten, wäre eine Quadratur des Kreises. Das Allgemeinwohl muss über den Einzelinteressen stehen.
Wichtig wird vor allem sein, bei der Neubewertung der Grundstücke durch eine pauschalierte Bodenwertsteuer den Weg des geringsten bürokratischen Aufwands zu wählen. Für Mieter wird es soziale Lösungen geben müssen. Denn sie werden in den Städten vielerorts höhere Mieten zahlen müssen, weil Vermieter die höhere Grundsteuer umlegen können. BERICHT