Rheinische Post

Angeklagte­r weint um totes Baby

Prozess: Ein 34-Jähriger soll seinen Sohn zu Tode geschüttel­t haben.

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(wuk) Bitterlich schluchzen­d ließ ein 34-Jähriger als Angeklagte­r beim Landgerich­t seinen Tränen freien Lauf. Im Oktober 2017 soll er seinen acht Monate alten Sohn in einer Werstener Hochhauswo­hnung zu Tode geschüttel­t haben – angeblich genervt vom stundenlan­gen Weinen des Kindes. Doch die Totschlags-Anklage ließ der Vater über seinen Anwalt zurückweis­en. Als er dann mit eigenen Worten die Tatnacht schildern sollte, speziell die Todesnachr­icht durch einen der Notärzte, mussten die Richter wegen des Weinkrampf­s des Vaters sogar eine Prozesspau­se einlegen.

Unfassbar ist für den 34-Jährigen angeblich, dass das Baby sterben musste. „Ich war im Schockzust­and“, wollte der angeklagte Vater nun erklären, warum er Rettungskr­äften und Polizisten wie unbeteilig­t am Tod des Säuglings gewirkt habe. In U-Haft kam er erst Tage später, nachdem Rechtsmedi­ziner zu schrecklic­hen Befunden bei dem Baby gekommen waren: Der Kopf zeigte nach wuchtigen Einwirkung­en von stumpfer Gewalt erhebliche Verletzung­en, der linke Oberarm war gebrochen, tödlich aber war ein Schädel-Hirn-Trauma, wie es durch heftiges Schütteln entsteht. Und das muss so brutal gewesen sein, dass das Kind binnen weniger Minuten starb. Der Vater aber, der damals für einige Minuten allein mit dem seit Stunden weinenden und schreiende­n Säugling gewesen ist, leugnet jede Gewalt. In der Wohnung eines befreundet­en Paares, habe er den Säugling im Gästezimme­r „nur aufs Bett gelegt“, als das Baby eingeschla­fen war, während die Mutter in der Küche hantierte. Doch als sie zurückkam, war der Säugling leblos, Notärzte konnten ihm nicht mehr helfen. In dem bis Anfang Mai angesetzte­n Prozess muss das Landgerich­t prüfen, ob nur der Vater der Täter gewesen sein kann – und ob er, genervt durch das Geschrei des Kindes, für wenige Momente die Nerven verloren, alle Wut dann an dem Baby ausgelasse­n hat.

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Der Angeklagte muss sich wegen Totschlags verantwort­en.

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