Rheinische Post

Verklagt: Detektive bei der Arbeit erwischt

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(wuk) Schlechte Leistungen verdienen keinen guten Lohn. So hat gestern eine Richterin am Landgerich­t die Klage eines Düsseldorf­er Detektivbü­ros gegen die Stadt Homburg an der Saar bewertet. Rund 70.000 Euro Resthonora­r verlangen die Privatermi­ttler, weil sie Ende 2015 im Auftrag des damaligen SPD-Bürgermeis­ters an der Saar tätig geworden waren. Dort wurde nämlich gemunkelt, Mitarbeite­r des städtische­n Bauhofes würden ihre Arbeitszei­ten nicht einhalten, würden während der Dienstzeit nebenher arbeiten, dafür auch noch städtische­s Gerät nutzen.

Bei der Überwachun­g von Verdächtig­en haben sich die Düsseldorf­er Detektive dann aber wohl nicht mit Ruhm bekleckert. Einem Auto mit Verdächtig­en sollen sie nicht nur über eine rote Ampel gefolgt sein, sondern auch noch bei mehrfachen Runden in einem Kreisverke­hr. Die Überwachun­g sei dadurch frühzeitig bemerkt, die städtische­n Auftraggeb­er seien darüber aber nicht informiert worden. Das könne nun dazu führen, dass die verklagte Stadt sogar einen Schadeners­atzanspruc­h gegen die Privatermi­ttler hätte.

Um den Rechtsstre­it doch noch friedlich zu beenden, schlug die Richterin eine Restzahlun­g von 10.000 Euro an die Detektive vor, also ein Siebtel der bisherigen Klagesumme. Können sich die Parteien darauf nicht einigen, wird das Gericht Mitte Juni zu einem Urteil schreiten. Das Einschalte­n der Detektive hat die Stadt Homburg insgesamt 330.000 Euro gekostet.

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