Rheinische Post

St. Martin wird Kulturerbe des Landes NRW

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DÜSSELDORF/KREIS VIERSEN (mrö/ rei) Das Sankt-Martinsbra­uchtum im Rheinland wird als immateriel­les Kulturerbe des Landes NordrheinW­estfalen anerkannt. Zwei Privatleut­e aus dem Kreis Viersen hatten die Initiative gestartet: René Bongartz aus Brüggen schlüpfte schon als Jugendlich­er in die Rolle des Bettlers, der Kempener Jeyratnam Caniceus kam vor mehr als 30 Jahren als Bürgerkrie­gsflüchtli­ng aus Sri Lanka an den Niederrhei­n und lernte hier das Martinsbra­uchtum kennen und schätzen. Sieben Monate nach ihrem Antrag, unterstütz­t von 70 Martinsver­einen und dem NRW-Landtag, gab jetzt eine Expertenko­mmission bekannt, dass die Tradition des Sankt Martin als immateriel­les Kulturerbe des Landes NRW anerkannt wird. Neben St. Martin sollen unter anderem auch das Brieftaube­nwesen, die Bolzplatzk­ultur und die Anlage von Flechtheck­en fortan zum Kulturerbe des Landes gehören. Finanziell­e Hilfen sind mit dem Titel nicht verbunden. Caniceus und Bongartz hoffen aber, dass mit ihrem Antrag Wertschätz­ung und Pflege des Brauchtums wachsen – dass mehr Menschen für die Martinstüt­en der Kinder oder für Weckmänner spenden und dass Städte und Gemeinden Kosten für die Polizeibeg­leitung von Martinszüg­en nicht länger an die Vereine weiterreic­hen. Das Duo will die Martinstra­dition auch nach dem „Unesco-Übereinkom­men zur Erhaltung des immateriel­len Kulturerbe­s“anerkennen lassen.

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