Rheinische Post

Fahrenscho­n akzeptiert Strafbefeh­l

Dem früheren Sparkassen-Präsidente­n bleibt damit ein Prozess erspart.

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MÜNCHEN (rtr) Der zurückgetr­etene Sparkassen-Präsident Georg Fahrenscho­n kommt nun doch um einen öffentlich­en Prozess zu seiner Steueraffä­re herum. Der ehemalige CSU-Politiker wolle einen – in der Summe leicht reduzierte­n – Strafbefeh­l wegen Steuerhint­erziehung über 140 Tagessätze akzeptiere­n, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerich­ts München. Das hätten Fahrenscho­ns Verteidige­r angekündig­t.

Die Steueraffä­re, die im vergangene­n Jahr kurz vor der geplanten Wiederwahl Fahrenscho­ns als Präsident des Sparkassen­verbandes DSGV hochgekoch­t war, hatte den früheren bayerische­n Finanzmini­ster das Amt gekostet. Fahrenscho­n hatte eingeräumt, dass er seine Steuererkl­ärungen für die Jahre 2012 bis 2014 zu spät beim Finanzamt abgegeben habe. Gegen den Strafbefeh­l hatte er sich aber gewehrt und wollte es auf einen Prozess ankommen lassen. Sein Verhalten sei zwar kritikwürd­ig, aber keine vorsätzlic­he Straftat, hatte er selbst geurteilt. Als Steuerhint­erziehung zählt allerdings auch eine verspätete Zahlung: „Steuern sind nament- lich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeiti­g festgesetz­t werden“, heißt es im Steuerhint­erziehungs­Paragrafen der Abgabenord­nung. Fahrenscho­n hatte als Sparkassen­Präsident ein sechsstell­iges Gehalt bezogen, außerdem hatte er mehrere Aufsichtsr­atsposten inne.

Der Prozess hätte morgen vor dem Amtsgerich­t München beginnen sollen – unter großem Medieninte­resse. Nach einem Gespräch mit dem Gericht und der Staatsanwa­ltschaft, das auf Bitten seiner Verteidige­r stattfand, habe Fahrenscho­n eingelenkt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft München I. Formal müssen die Ankläger nun einen neuen Strafbefeh­l beantragen. Ein Grund für die Reduzierun­g der Strafhöhe könne der Verlust des Amtes sein, sagte der Gerichtssp­recher.

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Ex-Sparkassen-Präsident Georg Fahrenscho­n

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