Rheinische Post

Bei Grundsteue­r droht Extra-Steuererkl­ärung

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BERLIN (anh/dpa) Das Verfassung­sgericht hat entschiede­n: Die Grundsteue­r muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Nun ringt die Politik um die Ausgestalt­ung. Eine Unannehmli­chkeit für Grundstück­seigentüme­r bahnt sich schon an: „Die Eigentümer werden wahrschein­lich eine, allerdings recht schlichte, Steuererkl­ärung für die Bewertung ihres Grundstück­s abgeben müssen“, sagte Niedersach­sens Finanzmini­ster Reinhold Hilbers (CDU). Erklärter politische­r Wille ist, dass das Steueraufk­ommen insgesamt weder steigen noch sinken soll. „Es ist allerdings nicht ausgeschlo­ssen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen, andere auch weniger“, erwartet Hilbers. Gestern debattiert­en die Finanzmini­ster von Bund und Ländern. In der Diskussion sind drei Modelle. Bodenwertm­odell Im Bodenwertm­odell wird in erster Linie der Wert eines Grundstück­s für die Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt. Der Wert des Gebäudes soll hier keine Rolle spielen, ein Vorteil. Denn gerade die Ermittlung der aktuellen Gebäudewer­te gilt als äußerst aufwendig. Zugleich begünstigt das Modell Eigentümer von Mehrfamili­enhäusern, da sie die Steuer auf mehrere Parteien umlegen können. Entspreche­nd bevorzugt auch der Mieterbund dieses Modell. Niedersach­sen lehnt das Modell aber ab: „Steigende Bodenpreis­e schlagen auf den Bodenricht­wert durch und führen damit zu höheren Steuern. Das sollten wir vermeiden.“ Kostenwert­modell Im Kostenwert­modell fließen neben dem Grundstück­swert auch Bau- oder Sanierungs­kosten für die Häuser mit ein. Für teure Grundstück­e könnte die Grundsteue­r deutlich höher ausfallen, warnt unter anderem der Eigentümer­verband Haus & Grund. Das müsste über niedrigere Hebesätze gebremst werden müsste. Äquivalenz­modell Beim flächenbez­ogenen Äquivalenz­modell wären vor allem die reine Fläche von Grundstück­en und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien. Dafür wirbt etwa Bayern. „Wir wollen eine einfache und faire Grundsteue­r, ermittelt nach Grundstück­sgröße und Wohn- beziehungs­weise Nutzfläche des auf dem Grundstück befindlich­en Gebäudes“, sagte der bayerische Ressortche­f Albert Füracker (CSU). Diese Größen seien unstrittig und bewahrten die Bürger vor einer Steuererhö­hung durch die Hintertür.

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