Rheinische Post

Bei Ausweisung droht „Blutrache“

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FLINGERN (wuk) Als zweifach verurteilt­er Gewalttäte­r kann sich ein 62Jähriger jetzt nicht gegen die Ausweisung in die Türkei wehren.

So urteilte gestern das Verwaltung­sgericht, hat die Klage des Häftlings daher abgewiesen. Der sechsfache Familienva­ter war 2015 wegen Totschlags an einem Landsmann (47) zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nach vielen Konflikten zwischen zwei Familien aus demselben Heimatdorf war es im Oktober 2014 vor einem Café in Flingern zum tödlichen Streit gekommen. Der Angeklagte hatte den Widersache­r für das Scheitern seiner Ehe verantwort­lich gemacht, ihn mit Beleidigun­gen provoziert.

Als der 47-Jährige zu einer Eisenstang­e griff, hatte der Familienva­ter mehrfach mit einem Messer zuge- stochen. Schon 1977 war er in der Türkei wegen eines tödlichen Angriffs auf ein anderes Mitglied jener Familie zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, war dieser durch Flucht aber entgangen.

Bei der Ausweisung in die Heimat drohe ihm dort die Blutrache, trug der Angeklagte vor. Dafür sah das Gericht nun „keine konkreten Anhaltspun­kte“. Auch sind seine sechs Kinder inzwischen volljährig. Und da von ihm (auch mangels Einsicht in seine jüngste Bluttat) eine „erhebliche Wiederholu­ngsgefahr“ausgehe, sei das „Ausweisung­sinteresse“höher zu bewerten, als seine Befindlich­keiten. Durch Antrag auf Zulassung der Berufung kann der Häftling das Urteil jetzt beim Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster noch anfechten.

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