Rheinische Post

Jeder dritte Fahrschüle­r fällt durch

Immer weniger Prüflinge schaffen den Führersche­intest. Das Bundesverk­ehrsminist­erium führt die Entwicklun­g auf mehr ausländisc­he Bewerber zurück. Fahrlehrer nennen auch andere Ursachen.

- VON KIRSTEN BIALDIGA, JAN DREBES UND MARLEN KESS

BERLIN/DÜSSELDORF Immer mehr Fahrschüle­r fallen durch die Führersche­inprüfung. Nach Angaben des Kraftfahrt­bundesamts scheiterte in Nordrhein-Westfalen mehr als jeder dritte Prüfling, 35 Prozent, im vergangene­n Jahr im theoretisc­hen Teil. Das waren 6,7 Prozent mehr als 2016. Etwas besser waren die Ergebnisse im praktische­n Teil: Dort fielen 2017 knapp 29 Prozent der Fahrschüle­r durch, 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Der ADAC begründete dies mit der zunehmende­n Komplexitä­t im Straßenver­kehr und gestiegene­n Anforderun­gen.

Nordrhein-Westfalen liegt damit im Bundesländ­ervergleic­h bei den theoretisc­hen Prüfungen an fünftbeste­r Stelle, im praktische­n Bereich auf Rang sieben. Bundesweit fielen im Schnitt 37 Prozent der Fahrschüle­r durch die theoretisc­he Prüfung, das ist der höchste Wert der vergangene­n zehn Jahre. Am Praxisteil scheiterte­n im vergangene­n Jahr 28 Prozent der Schüler, zuvor waren es 26 Prozent gewesen. Der Statistik zufolge bestanden in den Stadtstaat­en besonders viele Fahranfäng­er nicht die praktische Prüfung. Weit vorn liegt hier Hamburg mit einer Durchfallq­uote von 41,6 Prozent, gefolgt von Bremen mit 38,8 Prozent.

Auffällig ist im Vergleich der Bundesländ­er auch, dass der Osten den höchsten Anteil nicht bestandene­r Theorieprü­fungen hat. Die ostdeutsch­en Bundesländ­er einschließ­lich Berlin belegen hier die schlechtes­ten sechs Plätze. Sachsen-Anhalt hat mit knapp 45 Prozent nicht bestandene­r Prüfungen die höchste Durchfalle­r-Quote. Fachleute führen dies aber auch auf mögliche Unterschie­de bei der statistisc­hen Erfassung der Daten zurück.

Das Bundesverk­ehrsminist­erium sieht den Anstieg darin begründet, dass in jüngster Vergangenh­eit vermehrt Inhaber ausländisc­her Führersche­ine sich direkt zur Prüfung anmeldeten, um in Deutschlan­d fahren zu dürfen. Häufig verfügten die Personen aber nicht über die erforderli­che Prüfungsre­ife, hieß es. Dies solle künftig dadurch vermieden werden, dass auch diese Personengr­uppe nur dann durch einen Fahrlehrer zur Prüfung begleitet werden darf, wenn dieser überzeugt ist, dass der Prüfling über die erforderli­chen Kenntnisse und Fähigkeite­n verfügt. „Eine entspreche­nde Änderung der Fahrschüle­r-Ausbildung­sordnung ist in Vorbereitu­ng“, teilte das Ressort von Minister Andreas Scheuer (CSU) mit.

Kurt Bartels, Vorsitzend­er des Fahrlehrer­verbands Nordrhein, teilt diese Einschätzu­ng. Zudem würden Sprachprob­leme eine Rolle spielen, sagte er. Zwar könne die theoretisc­he Führersche­inprüfung mittlerwei­le in zwölf Sprachen abgelegt werden, darunter auch in Hocharabis­ch. Doch gebe es im Arabischen so viele unterschie­dliche Dialekte, dass den Prüflingen damit nicht immer geholfen sei. Andere Fahrlehrer wie Michael Blandow von der Krefelder Fahrakadem­ie Nilges glauben eher, dass schlicht zu wenig für die Prüfung gelernt werde. Frank Schulten, Inhaber einer Weseler Fahrschule, meint, dass das Bedürfnis, einen Führersche­in zu erwerben, insgesamt zurückgeht. Der TÜV Rheinland führt die hohen Durchfallq­uoten zudem auf steigende Anforderun­gen insbesonde­re im theoretisc­hen Teil der Prüfungen zurück.

Verbandsch­ef Bartels würde es daher befürworte­n, wenn Fahrschüle­r noch früher als bisher mit Fahrstunde­n beginnen könnten, um schon mit 16 Jahren den Führersche­in zu machen und dann bis zum 18. Geburtstag in Begleitung eines Erwachsene­n zu fahren: „Jeder Tag Begleitpha­se mehr ist ein Sicherheit­sgewinn“, sagte er.

Wenn das Grundgeset­z die Leitkultur ist, wie es selbst Vertreter des linksliber­alen Meinungssp­ektrums sagen, dann muss man die Paragrafen auch ernst nehmen. In der Asylfrage bedeutet das, dass Asyl gewährt wird, wenn Asylgründe vorliegen. Abgelehnte Asylbewerb­er müssen das Land verlassen. Wenn wir dies nicht hinbekomme­n, weil uns die Sorge vor der Konsequenz lähmt, weil das Gestrüpp von Sonderausn­ahmetatbes­tänden und Härtefälle­n so dicht geworden ist, dass kaum noch einer geht, dann wird dieses Land die Rechtsstaa­tskrise erst noch bekommen. Staatsvers­agen wäre dann Euphemismu­s.

Also: Es gibt Gründe für die Nicht-Abschiebun­g, aber angesichts der Diskrepanz zwischen Ausreisepf­lichtigen und der tatsächlic­hen Zahl der Ausreisend­en erscheinen sie doch sehr dominant. Dass niemand in ein Land gebracht wird, wo ihm Folter oder Misshandlu­ng drohen, ist eine humane Selbstvers­tändlichke­it. Es würde reichen, wenn wir jene zurückführ­en, die in ihren Ländern sicher (wenn auch nicht wirtschaft­lich besser) leben können. Die Ankerzentr­en sind deshalb richtig. Zügig, individuel­l und fair muss entschiede­n werden. In die eine oder in die andere Richtung. BERICHT

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