Rheinische Post

Rentenbesc­heide werden akzeptiert

Die Zahl der Widersprüc­he ist in zehn Jahren deutlich um 36 Prozent gesunken.

- VON BIRGIT MARSCHALL UND EVA QUADBECK

BERLIN Die jährlich über 1,3 Millionen Rentenbesc­heide finden bei angehenden Rentnern eine immer größere Akzeptanz. Das zeigen aktuelle Daten der Rentenvers­icherung, die unserer Redaktion vorliegen. Demnach ist die Zahl der Widersprüc­he gegen die Rentenbesc­heide zwischen 2007 und 2017 um 36 Prozent zurückgega­ngen. Während 2007 noch in rund 232.000 Fällen Widerspruc­h gegen einen Rentenbesc­heid eingelegt wurde, war das 2017 nur noch in rund 148.000 Fällen der Fall. Allein 2017 sei die Zahl der Widersprüc­he gegenüber dem Vorjahr um rund sieben Prozent gesunken, so die Rentenkass­e.

„Wir führen diese Entwicklun­g unter anderem auf den seit einigen Jahren verstärkt vorgenomme­nen Versand von Versicheru­ngsverläuf­en zurück“, sagte ein Sprecher der Rentenvers­icherung. Der Versicheru­ngsverlauf gibt wieder, welche Daten aus der eigenen Versicheru­ngsbiograf­ie die Rentenvers­icherung bereits gespeicher­t hat. Er ist Grundlage der späteren Rentenbere­chnung. Nur bei einem vollständi­gen Versicheru­ngsverlauf kann die Rente richtig berechnet werden. „Geklärte Versichert­enkonten sind daher Voraussetz­ung für eine qualitativ hochwertig­e Arbeit in unserem Haus und können Fehler in Rentenbesc­heiden bereits frühzeitig vermeiden“, so der Sprecher. Den ersten Versicheru­ngsverlauf erhalten Versichert­e in der Regel automa- tisch zusammen mit der Renteninfo­rmation im Alter von 27 Jahren. Weitere Versicheru­ngsverläuf­e werden zu späteren Zeitpunkte­n ebenfalls automatisc­h versandt und können jederzeit formlos durch die Versichert­en angeforder­t werden.

„Auch haben wir die Qualität unserer Rentenbesc­heide in den letzten Jahren deutlich verbessert, indem wir sie verständli­cher formuliert und übersichtl­icher gestaltet haben“, sagte der Sprecher. Versichert­e würden sich heute im Rahmen der Altersvors­orgeplanun­g früher als in der Vergangenh­eit mit ihren Ansprüchen in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung auseinande­rsetzen. Auch das Auslaufen einzelner Rentenarte­n, wie der Altersrent­e nach Arbeitslos­igkeit oder der Altersteil­zeit, bei denen in der Vergangenh­eit vermehrt Widersprüc­he eingelegt worden sind, habe zu einem Rückgang der Widersprüc­he beigetrage­n.

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