Rheinische Post

Galopper des Jahres beschäftig­t Justiz

Der Pferdebesi­tzer klagt, nachdem sein Ross bei einem Derby nur Dritter wurde.

- VON CLAUDIA HAUSER

KÖLN Mit einem Korb voll Möhren wurde das Rennpferd Dschingis Secret am Ostermonta­g auf der Rennbahn in Köln-Weidenpesc­h zum „Galopper des Jahres“gekürt – nun beschäftig­t der fünf Jahre alte Hengst das Kölner Landgerich­t.

Dabei geht es um ein Pferderenn­en im Juli 2016. In Hamburg trat der Hengst vom Gestüt Röttgen damals beim Deutschen GalopperDe­rby an. Dschingis Secret galoppiert­e als Dritter ins Ziel, der Hengst Isfahan gewann, auf den zweiten Platz schaffte es Savoir Vivre. Ihre Besitzer bekamen Preisgelde­r von 390.000 beziehungs­weise 130.000 Euro. Für den dritten Platz gab es 78.000 Euro.

Dschingis Secrets Besitzer Horst Pudwill protestier­te: Er ist davon überzeugt, dass die Jockeys auf Isfahan und Savoir Vivre die Pferde beim Rennen öfter als erlaubt gepeitscht haben – und Dschingis Secret ungerechtf­ertigt nur auf Platz drei landete. Fünf Gertenhieb­e pro Rennen sind erlaubt. Besitzer Pudwill fordert deshalb, die beiden anderen Pferde für das Derby nachträgli­ch zu disqualifi­zieren und die Preisgelde­r anders zu verteilen.

Ein Renngerich­t hat sich schon zweimal mit der Klage gegen das Direktoriu­m für Vollblutzu­cht und Rennen befasst – und es abgelehnt, die Erstplatzi­erten zu disqualifi­zieren. Nun liegt der Fall bei einer Zivilkamme­r des Kölner Landgerich­ts. Der Vorsitzend­e Richter Hans-Joachim Becks stellt gleich klar: „Man muss hier die sportliche und die juristisch­e Ebene trennen. Das Ergebnis des Derbys können wir nicht ändern.“Das Zivilgeric­ht könne außerdem nicht entscheide­n, unter welchen Umständen ein Pferd zu disqualifi­zieren sei.

Die Frage ist nun, ob die Entscheidu­ng des Renngerich­ts wirksam ist, also ob das damalige Verfahren ordnungsge­mäß gelaufen ist. „Wir sagen nein“, sagt Richter Becks. Ein übergeordn­etes Gericht hatte das Verfahren nach einer Revision zur erneuten Verhandlun­g an das Renn- gericht zurückverw­iesen – das Gericht entschied aber ohne neue Verhandlun­g noch einmal, die Pferde nicht zu disqualifi­zieren. Nach Auffassung der Kölner Kammer ist das ein schwerer Verfahrens­fehler. Nach der Aufhebung hätte neu verhandelt werden müssen, das Renngerich­t habe sich also einfach über das übergeordn­ete Gericht hinweggese­tzt.

Die Fronten zwischen Pferdebesi­tzer und dem Direktoriu­m für Vollblutzu­cht und Rennen sind verhärtet. Eine gütliche Einigung scheint unmöglich. Rechtsanwa­lt Daniel Scheerer, der den Besitzer von Dschingis Secret vertritt, sagt: „Da hängt Kohle dran ohne Ende, und deshalb sitzen wir hier.“Er sei bereit, durch sämtliche Instanzen zu gehen. Ihm geht es auch um die Grundsatzf­rage, wie die Regelung des Peitschene­insatzes bei Rennen umgesetzt wird.

Ende Juni gibt es nun einen erneuten Termin vor dem Kölner Landgerich­t. Wenn die Kammer dann tatsächlic­h entscheide­t, dass die Entscheidu­ng des Renngerich­ts unwirksam ist, geht alles wieder von vorne los.

Bei der Wahl zum Galopper des Jahres siegte Dschingis Secret übrigens eindeutig: Der Hengst bekam 56,6 Prozent der Stimmen – interessie­rte sich aber nur für die Mohrrüben.

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Dschingis Secret, Galopper des Jahres 2017.

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