Rheinische Post

Vermisste 82-Jährige tot im Keller gefunden

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(wie) Die Düsseldorf­er Polizei hat eine vermisste 82-jährige Seniorin aus Eller tot im Keller des Mehrfamili­enhauses gefunden, in dem sie zuletzt gewohnt hat.

Die Seniorin wurde seit Anfang April vermisst, ihre Leiche war vor einer Woche aufgefunde­n worden. Mithilfe eines DNA-Abgleichs konnte die Frau nun endgültig identifizi­ert werden. Es habe sich kein Anhaltspun­kt für ein Fremdversc­hulden ergeben, teilte die Polizei am Freitagvor­mittag mit. Die Polizei hatte unmittelba­r nach dem Verschwind­en der Frau in der Umgebung mit einem Hubschraub­er, einem Mantrailer-Hund sowie der Einsatzhun­dertschaft nach der Frau gesucht. Darüber hinaus wurde mit einem Foto der Frau gefahndet. Nach Angaben eines Sprechers der Polizei habe die Leiche hinter der verschloss­enen Tür ihres Kellers gelegen. Man sei davon ausgegange­n, dass die Seniorin das Haus verlassen habe. Ein Sprecher der Polizei berichtet, der Mantrailer-Hund habe in der Wohnung die Spur aufgenomme­n und sei dann sofort nach draußen in Richtung Eller Schlosspar­k gelaufen. Es habe in der Wohnung keinerlei Anhaltspun­kte gegeben, dass sich die Seniorin im Keller hätte aufhalten können. Alle Schlüssel seien vor Ort gewesen. Kinder sollten allein zur Schule gehen können, findet Paul Arens. Das gehört für ihn dazu, wenn sie Selbststän­digkeit lernen sollen. Doch für seine zehn Jahre alten Zwillinge ist das kaum möglich: Denn auf ihrem Schulweg nach Gerresheim müssen sie die stark befahrene Ludenberge­r Straße, an deren oberem Teil die Familie lebt, überqueren – und das ohne Ampel oder andere Hilfe.

„Der viele Verkehr mit den Autos, die dort oft zu schnell fahren, macht eine sichere Querung für Kinder schlicht unmöglich“, sagt Arens. Besonders, da die kurvenreic­he Bergstraße für kleine Verkehrste­ilnehmer kaum einzusehen sei. Die nächste Ampel befindet sich 400 Meter weiter bergab – den Weg geht kaum ein Kind. Eine Lösung muss her, fordert der Familienva­ter. Zusammen mit seinen Nachbarn, die alle auf dem oberen Teil der Ludenberge­r Straße leben, hat er sich nun an den Anregungs- und Beschwerde­ausschuss der Stadt gewandt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Anwohner Hilfe bei Stadt und Politik gesucht haben.

Denn bereits 2011 machten die Anwohner in der Bezirksver­tretung (BV) 7 auf die Situation aufmerksam. Die BV stellte seither fast jedes Jahr Anträge bei Stadt und Rat, um eine der vorgeschla­genen Lösungsmög­lichkeiten umzusetzen – bislang ohne Erfolg.

Konkret gibt es fünf Möglichkei­ten, um die Situation zu entschärfe­n: Der Bürgerstei­g, der stadtauswä­rts auf der linken Seite der Ludenberge­r Straße abrupt im Gebüsch endet und das Überqueren erst notwendig macht, könnte verlängert werden. Das ist aber technisch kaum möglich, weil dafür kein Platz ist, ein Engpass würde entstehen. Zweite Möglichkei­t: ein Zebrastrei­fen. Der ist nicht möglich, weil auch die Rheinbahn auf der Straße fährt und es verboten ist, über Schienen einen Zebrastrei­fen zu führen. Möglichkei­t drei: eine Bedarfsamp­el. Die ist laut Stadt zu teuer: 100.000 Euro seien nötig, in Relation gesetzt dazu, dass vergleichs­weise wenig Bürger betroffen sind, will man das nicht zahlen. Vierte Möglichkei­t: Die Kinder könnten links in den Hirschburg­weg einbiegen und über einen Privatweg zur Benderstra­ße gelangen – das ist aber laut Anwohnern vom Eigentümer nicht gewünscht. Letzte Möglichkei­t: Ein alter Waldweg, der parallel zur Straße verläuft und zur Pfeifferbr­ücke führt, über die man die Straße dann queren könnte, müsste wieder eingericht­et werden. Kosten: bis zu 30.000 Euro. Diese Idee hatte zuletzt der Ausschuss für öffentlich­e Einrichtun­gen abgelehnt – weil der Bau dieses Weges als schwierig eingestuft wird.

Weitere Möglichkei­ten sieht die Stadt nicht. Es sei eben ungünstig, mit Kindern an diese Stelle der Ludenberge­r Straße zu ziehen, sagte ein Vertreter des Amtes für Verkehrsma­nagement im Beschwerde­ausschuss – zum Ärger der Anwohner und auch der anwesenden Politiker. Sie beauftragt­en die Verwaltung, den Bau des Waldweges erneut zu prüfen und das Ergebnis an die BV 7 heranzutra­gen.

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