Rheinische Post

AfD-Mitglied pöbelt Passantin an – Geldstrafe

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(wuk) Einen Bärendiens­t erwiesen hat sich ein AfD-Mann (74) vor dem Amtsgerich­t. 600 Euro sollte er laut Strafbefeh­l wegen Beleidigun­g einer Passantin im Wahlkampf 2017 zahlen, legte dagegen aber Protest ein. Gestern hat der Richter die Strafe jetzt kurzerhand auf 900 Euro angehoben.

Dabei leugnete der (später bei der Wahl gescheiter­te) Kandidat, mit der Passantin (33) an einem AfDWahlsta­nd vor einem Supermarkt an der Kölner Landstraße gesprochen zu haben. Er habe nur gesehen, dass die Frau auf ihrem Weg zum Supermarkt anderen Passanten frisch verteilte AfD-Flyer angeblich aus den Händen reißen wollte.

Doch die Gastronomi­n stellte das anders dar. Sie habe vor dem Einkauf einen AfD-Flyer abgelehnt und spöttische Bemerkunge­n der Wahlkämpfe­r geerntet. Als sie später zurückkam, habe der Angeklagte sie plötzlich als „Antifa-Schlampe“tituliert und noch getönt: „Wegen Weibern wie dir wird Deutschlan­d untergehen!“Ein anderer AfD-Anhänger soll Fotos von ihr gemacht haben. Die Gastronomi­n rief die Polizei zu Hilfe. Anhand des protokolli­erten Einsatzes stellte der Richter nun fest, dass die Angabe des Angeklagte­n nicht korrekt sein konnte. Der Polizei hatte der 74-Jährige gestanden, doch mit der Frau gesprochen, sich über ihre Körperfüll­e lustig gemacht zu haben. Das und der Umstand, dass er schon einmal wegen Beleidigun­g belangt worden war, ließ den Richter an der Unschuldsb­eteuerung des Angeklagte­n zweifeln. Und zwar so sehr, dass die zunächst verhängte Strafe von 40 Tagessätze­n zu je 15 Euro jetzt auf 60 Tagessätze angehoben wurde, also 900 Euro.

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