AfD-Mitglied pöbelt Passantin an – Geldstrafe
(wuk) Einen Bärendienst erwiesen hat sich ein AfD-Mann (74) vor dem Amtsgericht. 600 Euro sollte er laut Strafbefehl wegen Beleidigung einer Passantin im Wahlkampf 2017 zahlen, legte dagegen aber Protest ein. Gestern hat der Richter die Strafe jetzt kurzerhand auf 900 Euro angehoben.
Dabei leugnete der (später bei der Wahl gescheiterte) Kandidat, mit der Passantin (33) an einem AfDWahlstand vor einem Supermarkt an der Kölner Landstraße gesprochen zu haben. Er habe nur gesehen, dass die Frau auf ihrem Weg zum Supermarkt anderen Passanten frisch verteilte AfD-Flyer angeblich aus den Händen reißen wollte.
Doch die Gastronomin stellte das anders dar. Sie habe vor dem Einkauf einen AfD-Flyer abgelehnt und spöttische Bemerkungen der Wahlkämpfer geerntet. Als sie später zurückkam, habe der Angeklagte sie plötzlich als „Antifa-Schlampe“tituliert und noch getönt: „Wegen Weibern wie dir wird Deutschland untergehen!“Ein anderer AfD-Anhänger soll Fotos von ihr gemacht haben. Die Gastronomin rief die Polizei zu Hilfe. Anhand des protokollierten Einsatzes stellte der Richter nun fest, dass die Angabe des Angeklagten nicht korrekt sein konnte. Der Polizei hatte der 74-Jährige gestanden, doch mit der Frau gesprochen, sich über ihre Körperfülle lustig gemacht zu haben. Das und der Umstand, dass er schon einmal wegen Beleidigung belangt worden war, ließ den Richter an der Unschuldsbeteuerung des Angeklagten zweifeln. Und zwar so sehr, dass die zunächst verhängte Strafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro jetzt auf 60 Tagessätze angehoben wurde, also 900 Euro.