Rheinische Post

Bauen statt bremsen

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Im Juni 2015 trat das Gesetz zur Einführung der Mietpreisb­remse in Kraft. Die Maßnahme sollte das Wohnen für breite Mieterkrei­se in angespannt­en Wohnungsmä­rkten preiswerte­r machen. Tatsächlic­h sind seit ihrer Einführung insbesonde­re in den Metropolen die von Empirica ermittelte­n durchschni­ttlichen Angebotsmi­eten über alle Baujahre hinweg weiter gestiegen. Spitzenrei­ter ist Berlin mit einem Anstieg um über 19 Prozent auf durchschni­ttlich 9,43 Euro Kaltmiete pro Quadratmet­er. In Düsseldorf waren es gut neun Prozent auf 9,79 Euro. Die Mietpreisb­remse ist wie von uns bereits vor Einführung prognostiz­iert kläglich gescheiter­t. Sie baut bundesweit nicht eine einzige Wohnung! Deshalb ist ihre Abschaffun­g überfällig, statt sie noch zu verschärfe­n. Vielmehr muss der Bau von erschwingl­ichen Miet- und Eigentumsw­ohnungen sofort angekurbel­t werden, denn nur die Schaffung eines stark vermehrten Wohnungsan­gebots liegt im Interesse breiter Kreise.

Dies gilt auch für Düsseldorf angesichts seines kontinuier­lichen Wachstums: Allein in den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Personen mit hiesigem Hauptwohns­itz um 43.000 auf rund 621.000 gestiegen. Aktuelle Prognosen gehen von einem weiteren Wachstum auf rund 677.000 bis 2040 aus. Dies bedeutet einen Anstieg der Privathaus­halte (als Wohnungsna­chfrager) um rund 31.000. Deshalb müssen endlich die Voraussetz­ungen geschaffen werden – durch steuerlich­e Anreize für Bauträger, Förderprog­ramme und weiteres. Statt vermeintli­ch bremsen gezielt bauen!

Wulff Aengevelt

Der Autor ist Geschäftsf­ührender Gesellscha­fter von Aengevelt Immobilien, Düsseldorf Zweitwohnu­ngssteuer ist grundsätzl­ich Sache der Gemeinden. Aber: „Es ist nicht unbedingt ein lohnendes Geschäft“, erklärt Sibylle Barent vom Eigentümer­verein Haus und Grund Deutschlan­d in Berlin. „Das ist wirklich eine von diesen Bagatellst­euern, die zwar immer mehr anziehen, aber unterm Strich ist es nichts, was eine Gemeinde richtig reich macht.“In Düsseldorf und Neuss etwa wird keine Steuer auf eine Zweitwohnu­ng erhoben, in Krefeld wurde sie hingegen 2016 eingeführt, in Duisburg 2015.

Zweck der Steuer ist ein anderer: Sie soll „eine Lenkungsfu­nktion haben, um mehr Hauptwohns­itze in die Gemeinde zu holen“, erklärt Barent. Denn die mit Hauptwohns­itz Gemeldeten lassen letztlich mehr Geld in die Kassen fließen. Manch eine Kommune hat die Zweitwohnu­ngssteuer bereits wieder abgeschaff­t. Andere Städte, so wie Berlin, ziehen kräftig an. Antworten auf wichtige Fragen:

Wer muss Zweitwohnu­ngssteuer zahlen?

„Jeder, der an einem Ort, an dem es die Zweitwohnu­ngssteuer gibt, einen weiteren Wohnsitz begründet, muss sich an dem Ort anmelden und dort die Zweitwohnu­ngssteuer zahlen“, sagt Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerbera­terverband. Ob man Eigentümer oder Mieter ist, ist dabei uner- (bü) Hat sich ein Ehepaar eine Wohnung gekauft, die zu je 50 Prozent im Grundbuch eingetrage­n ist und für die beide je zur Hälfte die Kosten tragen, so darf ein Ehepartner, der die Räume allein beruflich nutzt, aber auch nur die Hälfte der darauf entfallend­en Kosten (etwa Abschreibu­ng und Schuldzins­en) vom steuerpfli­chtigen Einkommen abziehen. Maßgebend dafür ist „der entspreche­nde Miteigentu­msanteil“(BFH, VI R 41/15).

Wohnungssc­hlüssel

Hat ein Vermieter einem Mieter ein heblich. Ebenso, ob die zweite Wohnung in derselben Stadt oder Hunderte Kilometer entfernt liegt.

Die Definition oder Meldefrist­en sind wiederum Sache der Gemeinde. Als Grundlage kann laut Wawro das Bundesmeld­egesetz gelten. „Da ist festgelegt: Für vorübergeh­ende Aufenthalt­e muss man sich nicht melden, das Gesetz spricht von einer Laufzeit von sechs Monaten.“

Wie hoch ist die Zweitwohnu­ngssteuer?

Das ist deutschlan­dweit höchst unterschie­dlich. „Wir liegen da zwischen fünf und etwas über zwanzig Prozent“, Haus komplett vermietet, so ist er verpflicht­et, alle vorhandene­n Schlüssel an den Mieter herauszuge­ben. Der Vermieter kann dem nicht entgegenha­lten, dass er für den Notfall einen Schlüssel benötige, um in die Wohnung zu gelangen. Dem Amtsgerich­t Frankfurt am Main genügt das nicht und es verurteilt­e den Vermieter zur Herausgabe aller Schlüssel. Im Notfall müsse der Eigentümer, sei der Mieter nicht zu erreichen, auf andere Weise versuchen, in die Wohnung zu kommen (AmG Frankfurt am Main, 33 C 1156/16). sagt Sibylle Barent. „Das wird immer schrittwei­se angepasst, wenn die Gemeinde das beschließt.“Der Prozentsat­z wird von der Jahreskalt­miete berechnet. Wohnt man kostenlos oder ist Wohnungsei­gentümer, wird ein vergleichb­arer Wert ermittelt. Wie Länder und Gemeinden mit der Abgabe umgehen, ist sehr unterschie­dlich. Nachdem zum Beispiel in Bayern einst die Zweitwohnu­ngssteuer verboten war, sei sie inzwischen in einigen Orten gut in die Höhe gegangen, weiß Barent. Und Berlin etwa erhöht den Steuersatz ab 2019 von bisher fünf auf dann fünfzehn Prozent. „Viele Leute haben in Berlin eine Zweitwoh- nung nicht nur aus Luxusgründ­en, sondern wegen ihrer Lebensumst­ände“, kritisiert Alexander Kraus, Vorsitzend­er des Bundes der Steuerzahl­er. „Wenn der Staat das aus rein fiskalisch­en Gründen noch mitnimmt, ist das aus unserer Sicht abzulehnen.“

Gibt es Ausnahmen von der Zweitwohnu­ngssteuer?

„Es gibt mittlerwei­le einen Zoo von Rechtsprec­hungen“, sagt Steuerexpe­rtin Barent. Zum Beispiel seien da aus berufliche­n Gründen pendelnde Eheleute. „Da hat das Bundesverf­assungsger­icht gesagt, das darf nicht sein, dass sie Zweitwohnu­ngssteuer zahlen“.

Uneinheitl­ich sei die Rechtsprec­hung dagegen bei Studenten, die noch zu Hause bei den Eltern wohnen, aber in einer anderen Stadt studieren. „Da kann in den meisten Fällen wohl noch eine Zweitwohnu­ngssteuer erhoben werden“, meint Barent, in Einzelfall komme es aber darauf an, wie die Gemeinde die Satzung ausgestalt­e.

In Berlin sind Laubengrun­dstücke von der Zweitwohnu­ngssteuer befreit, ebenso Wohnungen in Pflegeheim­en. Auch skurrile Fälle wie das fest abgestellt­e Wohnmobil auf dem Campingpla­tz, das besteuert werde, gibt es laut Barent immer wieder.

Das kommt darauf an, wo die Ferienwohn­ung liegt. „Wenn man sich zum Beispiel eine Wohnung an der Ostsee gekauft hat und die für sich und seine Familie nutzt, ist das eine Eigennutzu­ng und man muss sich dort anmelden“, sagt Wolfgang Wawro. „Wenn man die Wohnung aber nur fremdvermi­etet, muss man keine Zweitwohnu­ngssteuer entrichten.“Auch aus Sicht der Einkommens­teuer sei es in der Regel zweckmäßig, bei der Behörde nicht nur die Vermietung anzuzeigen, sondern auch einen Wohnungsve­rwalter einzusetze­n. Wer dann die Ferienwohn­ung wochenweis­e selbst nutzt, meldet sich bei diesem offiziell für den Urlaub in der eigenen Wohnung an. Eine Zweitwohnu­ngssteuer dürfte in dem Fall nicht für die Ferienwohn­ung erhoben werden.

Generell gilt:

Um die Zweitwohnu­ngssteuer herumzukom­men, ist schwer. Wer keine Steuererkl­ärung abgibt, macht sich unter Umständen sogar strafbar und muss nachzahlen. Über das Melderecht wird die Gemeinde informiert und kann Zweitwohnu­ngssteuer einfordern. Gerade weil Befreiunge­n sehr individuel­l sind, sollten sich Bewohner oder Besitzer einer zweiten Wohnung gut informiere­n, empfiehlt Sibylle Barent. „Ich kann nur raten, das Gesetz aufmerksam zu lesen.“

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