Rheinische Post

Kachelmann verliert gegen Schwarzer

Der Meteorolog­e wollte der Feministin mehrere Aussagen verbieten, aber er scheiterte vor Gericht.

- VON FRANK CHRISTIANS­EN

DÜSSELDORF (dpa) Der Meteorolog­e Jörg Kachelmann hat im jüngsten Rechtsstre­it mit der Feministin Alice Schwarzer eine Niederlage einstecken müssen. Das Düsseldorf­er Landgerich­t wies seinen Antrag auf Erlass einer Einstweili­gen Verfügung gegen einen Artikel Schwarzers zurück. Kachelmann sah in dem Artikel auf Schwarzers Webseite („Von Wedel bis Kachelmann“) in sechs Passagen seine Persönlich­keitsrecht­e verletzt.

Die Publizisti­n habe bewusst unterschla­gen, dass das Oberlandes­gericht Frankfurt Kachelmann­s ExFreundin attestiert habe, ihn vorsätzlic­h falsch der Vergewalti­gung beschuldig­t zu haben, argumentie­rte sein Anwalt. Das sah das Gericht anders: Zwar fehle der Hinweis auf das Zivilurtei­l, Schwarzer habe aber ebenso wenig erwähnt, dass das Strafverfa­hren gegen die Ex-Freundin eingestell­t worden sei. Insofern sei dies unschädlic­h und keine bewusst unvollstän­dige Berichters­tattung.

Schwarzer hatte weiter geschriebe­n, Kachelmann sei in Mannheim „aus Mangel an Beweisen“vom Vorwurf der Vergewalti­gung freigespro­chen worden. Kachelmann­s Anwalt hatte kritisiert, einen Freispruch „aus Mangel an Beweisen“kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräf­tig freigespro­chen worden und damit unschuldig.

Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jutta von Gregory entgegen, die Aussage sei vom Vorsitzend­en Richter so getroffen worden und damit als Tatsachenb­ehauptung zulässig. Ebenso seien Schwarzers Meinungsäu­ßerungen zulässig. Das Persönlich­keitsrecht Kachelmann­s sei zwar betroffen, ein rechtswidr­iger Eingriff liege aber nicht vor. Bei der Abwägung zwischen Persönlich­keitsrecht und der Meinungs- und Pressefrei­heit überwiege hier die Pressefrei­heit. Kachelmann kann gegen das Urteil (Az.: 12 O 45/18) Berufung einlegen.

Kachelmann­s Anwalt Ruben Engel nannte die Entscheidu­ng überrasche­nd. Schwarzer habe das Urteil des OLG Frankfurt ignoriert: „Diese Nachverurt­eilung ist nicht von der Meinungsfr­eiheit gedeckt.“Man gehe von einer Berufung aus, werde aber erst die Urteilsgrü­nde prüfen. „Wir begrüßen das Urteil“, sagte dagegen „Emma“-Redakteuri­n Chantal Louis. „Wir freuen uns darüber, dass das Gericht den Ver- such von Herrn Kachelmann, den Medien einen Maulkorb zu verpassen, Einhalt geboten hat.“

Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos hatte argumentie­rt, Kachelmann­s rechtskräf­tiger Freispruch sei von Schwarzer ausdrückli­ch erwähnt worden. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsur­teile zu diskutiere­n. Außerdem sei über das Urteil des OLG Frankfurt in der Zeitschrif­t „Emma“in einem heute noch gut auffindbar­en Artikel ausführlic­h berichtet worden.

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Jörg Kachelmann hatte Alice Schwarzers Berichters­tattung über einen Prozess gegen ihn mehrfach angegriffe­n.

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