Rheinische Post

Videos aus Kamera im Auto sind als Beweis zulässig

- VON HENNING RASCHE

KARLSRUHE/MAGDEBURG (dpa) Aufnahmen von Auto-Minikamera­s können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) entschiede­n. Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt zwar nach wie vor verboten – es verstößt gegen den Datenschut­z. Doch die Aufklärung eines Unfalls kann wichtiger sein, zumal der Unfallbete­iligte ohnehin Angaben zur Person, zum Führersche­in und zur Versicheru­ng machen muss, urteilte der BGH in Karlsruhe. Die Nutzung der Aufnahmen muss je nach Fall abgewogen werden (Az.: VI ZR 233/17). Verkehrsex­perten, Polizei und Automobilc­lubs begrüßten das Urteil.

Die Richter in Karlsruhe müssen ungeklärte Fragen klar beantworte­n. Das gehört zu den ursprüngli­chen Aufgaben des Bundesgeri­chtshofs. Die Entscheidu­ng zu den Dashcams aber stiftet keine Klarheit, sie stiftet Verwirrung. Ist ein Autofahrer nun gut beraten, wenn er eine Kamera installier­t? Oder muss er mit Bußgeldern rechnen, weil er gegen die Regeln des Datenschut­zes verstößt? Der gesunde Menschenve­rstand schließt das eine oder das andere aus. Das Gericht aber sagt: Beides ist richtig. Und damit sagt es entschiede­n zu wenig.

Das Urteil wird wohl dazu führen, dass sich die Autorepubl­ik mit Dashcams ausstattet. Die Kamera wird zum ständigen Begleiter: Sie wird jede Kreuzung und jeden Stau filmen, jeden Auffahrunf­all und jedes riskante Manöver. Der Staat, der den Straßenver­kehr selbst nicht permanent mit Videos überwachen darf, bedient sich privater Helfer. Er könnte bald ein lückenlose­s Netz der Überwachun­g aus Dashcams nutzen – vielleicht sogar nicht nur für Verkehrsun­fälle. Damit umgeht der Staat seine Datenschut­zregeln: Er erlaubt, was verboten ist. Das ist töricht.

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