Videos aus Kamera im Auto sind als Beweis zulässig
KARLSRUHE/MAGDEBURG (dpa) Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt zwar nach wie vor verboten – es verstößt gegen den Datenschutz. Doch die Aufklärung eines Unfalls kann wichtiger sein, zumal der Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, zum Führerschein und zur Versicherung machen muss, urteilte der BGH in Karlsruhe. Die Nutzung der Aufnahmen muss je nach Fall abgewogen werden (Az.: VI ZR 233/17). Verkehrsexperten, Polizei und Automobilclubs begrüßten das Urteil.
Die Richter in Karlsruhe müssen ungeklärte Fragen klar beantworten. Das gehört zu den ursprünglichen Aufgaben des Bundesgerichtshofs. Die Entscheidung zu den Dashcams aber stiftet keine Klarheit, sie stiftet Verwirrung. Ist ein Autofahrer nun gut beraten, wenn er eine Kamera installiert? Oder muss er mit Bußgeldern rechnen, weil er gegen die Regeln des Datenschutzes verstößt? Der gesunde Menschenverstand schließt das eine oder das andere aus. Das Gericht aber sagt: Beides ist richtig. Und damit sagt es entschieden zu wenig.
Das Urteil wird wohl dazu führen, dass sich die Autorepublik mit Dashcams ausstattet. Die Kamera wird zum ständigen Begleiter: Sie wird jede Kreuzung und jeden Stau filmen, jeden Auffahrunfall und jedes riskante Manöver. Der Staat, der den Straßenverkehr selbst nicht permanent mit Videos überwachen darf, bedient sich privater Helfer. Er könnte bald ein lückenloses Netz der Überwachung aus Dashcams nutzen – vielleicht sogar nicht nur für Verkehrsunfälle. Damit umgeht der Staat seine Datenschutzregeln: Er erlaubt, was verboten ist. Das ist töricht.