Auch künftig kein Souvenir-Verkauf am Sonntag
(nic) Die Souvenirläden der Stadttochter Düsseldorf Tourismus (DT) verkaufen auch in Zukunft am Sonntag keine Andenken. Nur die Beratung und der Verkauf von Dienstleistungen wie Stadtrundfahrten sind von den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes nicht betroffen, wie der städtische Ordnungsdezernent Christian Zaum gestern im Wirtschaftsausschuss sagte. „Wir können nicht anderen Vorgaben machen und diese dann selbst nicht einhalten“, fügte er hinzu. Die Grünen hatten die Frage aufgeworfen, wie man den Verkauf auch sonntags ermöglichen könne, und dabei nach „kreativen Lösungen“gefragt.
Dazu wären aber nach Angaben des Beigeordneten Ausnahmebedingungen nötig. So könnte Düsseldorf einen Antrag stellen, die Altstadt oder Teile von ihr als „Ort mit besonders starkem Tourismus“bei der Bezirksregierung einordnen zu lassen. Geschäfte in solchen Orten dürfen an bis zu 40 Sonntagen pro Jahr je acht Stunden lang öffnen. Verkaufen dürfen sie dann solche Waren, die für den jeweiligen Ort kennzeichnend sind (also im Fall der Altstadt typische Souvenirs), aber auch Lebensmittel zum sofortigen Verzehr, Tabakwaren oder Zeitungen. Die Stadt, so Zaum, habe von einem solchen Antrag wegen der ohnehin kritischen Diskussion über Sonntagsöffnungen bisher abgesehen.
Zudem dürfen auf dem Gelände von Kultur- oder Sportveranstaltungen themenbezogene Waren verkauft werden. Am Rande des Düsseldorfer Marathons gibt es etwa regelmäßig Verkaufsstände, an denen Laufbekleidung und -schuhe angeboten werden. Klassische Souvenirs fallen aber nicht unter die Regelung, so dass sie von der DT nicht genutzt werden könnte.