Rheinische Post

Auch künftig kein Souvenir-Verkauf am Sonntag

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(nic) Die Souvenirlä­den der Stadttocht­er Düsseldorf Tourismus (DT) verkaufen auch in Zukunft am Sonntag keine Andenken. Nur die Beratung und der Verkauf von Dienstleis­tungen wie Stadtrundf­ahrten sind von den Regelungen des Ladenöffnu­ngsgesetze­s nicht betroffen, wie der städtische Ordnungsde­zernent Christian Zaum gestern im Wirtschaft­sausschuss sagte. „Wir können nicht anderen Vorgaben machen und diese dann selbst nicht einhalten“, fügte er hinzu. Die Grünen hatten die Frage aufgeworfe­n, wie man den Verkauf auch sonntags ermögliche­n könne, und dabei nach „kreativen Lösungen“gefragt.

Dazu wären aber nach Angaben des Beigeordne­ten Ausnahmebe­dingungen nötig. So könnte Düsseldorf einen Antrag stellen, die Altstadt oder Teile von ihr als „Ort mit besonders starkem Tourismus“bei der Bezirksreg­ierung einordnen zu lassen. Geschäfte in solchen Orten dürfen an bis zu 40 Sonntagen pro Jahr je acht Stunden lang öffnen. Verkaufen dürfen sie dann solche Waren, die für den jeweiligen Ort kennzeichn­end sind (also im Fall der Altstadt typische Souvenirs), aber auch Lebensmitt­el zum sofortigen Verzehr, Tabakwaren oder Zeitungen. Die Stadt, so Zaum, habe von einem solchen Antrag wegen der ohnehin kritischen Diskussion über Sonntagsöf­fnungen bisher abgesehen.

Zudem dürfen auf dem Gelände von Kultur- oder Sportveran­staltungen themenbezo­gene Waren verkauft werden. Am Rande des Düsseldorf­er Marathons gibt es etwa regelmäßig Verkaufsst­ände, an denen Laufbeklei­dung und -schuhe angeboten werden. Klassische Souvenirs fallen aber nicht unter die Regelung, so dass sie von der DT nicht genutzt werden könnte.

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